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76-jährige Schweizerin wegen Mordes an Kind verurteilt

dpa
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12. August 2020

Blumen und Kerzen stehen am Tatort, an dem am 21. März 2019 ein Siebenjähriger Opfer eines Tötungsdelikts wurde. ©dpa

Eine 76-jährige Frau ist vom Strafgericht Basel wegen Mordes an einem sieben Jahre alten Schüler verurteilt worden. Die Seniorin erhielt wegen Schuldunfähigkeit aber keine Haftstrafe, vielmehr wurde eine Verwahrung angeordnet.

Damit folgte das Gericht am Dienstag dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Angeklagte leidet laut Gutachten an einer schwerwiegenden wahnhaften Störung, namentlich einem Querulantenwahn. Das Gericht lehnte zugleich die Forderungen der Eltern nach Genugtuung in der Höhe von 185 000 Franken (172 000 Euro) und eine Schadenersatzzahlung von rund 18 700 Franken (17 300 Euro) ab. Der Siebenjährige war im März 2019 auf dem Heimweg von der Schule von der 76-Jährigen mit einem Küchenmesser niedergestochen worden. Das Kind erlag noch am Tatort seinen schweren Verletzungen.

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Die Seniorin, die seit Jahrzehnten mit den Behörden im Streit gewesen war, hatte die Tötung des ihr unbekannten Kindes vor Gericht mit ihrer Verzweiflung begründet. Sie habe im Affekt gehandelt, sagte sie. Sie bereue die Tat jeden Tag. Die Behörden hätten sie allerdings so weit getrieben. »Sie haben nicht im Affekt gehandelt, sondern sich bewusst ein wehrloses Kind ausgesucht«, meinte die Richterin laut dem Nachrichtenportal »20Minuten«. Das Kind habe keine Chance gehabt. »Sie haben das Kind abgestochen wie ein Lamm«, so die Richterin. Schon der erste Messerstich in den Hals sei tödlich gewesen. Bereits am Vortag der Tat habe die Angeklagte eine Textnachricht mit einem Geständnis verfasst. »Vor der Schule haben Sie nichts anderes gemacht, als zu warten, bis das letzte Kind alleine daherkommt.«

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