Angeklagte Gefahr für Öffentlichkeit? Gutachter sagt aus
Im Staufener Missbrauchsprozess sagt am Montag ein psychiatrischer Gutachter aus. Seine Prognose ist für das Gericht wichtig, um beurteilen zu können, ob von der angeklagten Mutter des missbrauchten Neunjährigen und deren Lebensgefährten eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht.
Im Hauptprozess um den jahrelangen Missbrauch eines Kindes in Staufen bei Freiburg will das Landgericht am Montag den psychiatrischen Gutachter hören. Er hat die beiden Angeklagten befragt. Nun soll er unter anderem eine Prognose abgeben, ob sie für die Allgemeinheit gefährlich sind. Dies kann Auswirkungen auf das Strafmaß haben. Ein Urteil will das Gericht den Angaben zufolge am 20. Juli (13.30 Uhr) sprechen.
Mutter und Lebensgefährte angeklagt
Angeklagt sind die 48 Jahre alte Mutter des Kindes sowie ihr 39 Jahre alter Lebensgefährte, beides Deutsche. Sie haben gestanden, den in Staufenlebenden und inzwischen zehn Jahre alten Jungen mehr als zwei Jahre lang im Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen zu haben. Zudem sollen sie das Kind sowie ein dreijähriges Mädchen auch selbst mehrfach sexuell missbraucht haben. Vor dem Sachverständigen will das Gericht am Montagvormittag noch Zeugen hören und Gerichtsakten verlesen.