Begleiter von vermisster Maria H. droht Auslieferung
Als 13-Jährige taucht die Freiburgerin Maria H. mit einem 40 Jahre älteren Mann unter. Nach mehr als fünf Jahren ist sie wieder zu Hause, ihr Begleiter wird in Italien festgenommen. Vor Gericht kommen soll der ungewöhnliche Kriminalfall nun in Deutschland.
Der nach dem jahrelangen Verschwinden der Freiburgerin Maria H. in Italien festgenommene Mann soll in Deutschland vor Gericht gestellt werden. Die deutsche Justiz werde einen Antrag auf Auslieferung des 57-Jährigen stellen, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag in Freiburg mit. Der aus Blomberg in Nordrhein-Westfalen stammende Mann war wegen Kindesentzugs mit internationalem Haftbefehl gesucht worden. Er wurde vergangenen Donnerstag in einem leerstehenden Haus in Sizilien von Polizisten festgenommen und sitzt seither in Italien in Haft.
Die heute 18-jährige Maria hatte sich in der Woche zuvor überraschend bei ihrem Vater gemeldet und war dann von Freunden des Vaters aus Mailand nach Hause zurückgeholt worden. Sie war als 13-Jährige mit dem rund 40 Jahre älteren Mann verschwunden und von der Familie und der Polizei seither mehr als fünf Jahre lang gesucht worden.
In leerstehendem Haus aufgehalten
Zur Festnahme des Mannes seien den deutschen Behörden nur wenige Einzelheiten bekannt, sagte eine Polizeisprecherin. Demnach sei er der italienischen Polizei ins Netz gegangen, als Beamte in Sizilien ein leerstehendes Hauses kontrollierten. Dort habe sich der Mann aufgehalten. Bei ihm seien ein Rucksack mit mehreren tausend Euro sowie mehrere Handys gefunden worden. Ob der Festgenommene sich geäußert habe, sei bislang nicht bekannt.
Maria H. hatte die Polizei in der vergangenen Woche vernommen. Sie sagte den Beamten demnach, sie sei mit dem Mann nach Polen gereist und habe dann die meiste Zeit in Italien verbracht und dort alleine gelebt. Ihren Lebensunterhalt habe sie mit Gelegenheitsjobs finanziert und zuletzt eine eigene Wohnung gehabt. Von ihrem Begleiter habe sie sich früh getrennt. Wo dieser sich zuletzt aufgehalten habe, sei ihr nicht bekannt.
Kontakt über Internet-Chat
Maria hatte den Mann den Angaben zufolge im Internet kennengelernt. Die Polizei ging damals davon aus, dass sie sich verliebt hatte und freiwillig mitging. In Internet-Chats hatte sich der Mann den Ermittlungen zufolge als Teenager ausgegeben.
Strafrechtlich verantworten müsse er sich, weil er ohne Einwilligung der Eltern mit einer Minderjährigen untergetaucht sei, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Auch wenn Maria freiwillig mitgegangen sei, stelle dies eine Straftat dar. Bei Kindesentzug drohen Angeklagten laut Strafgesetzbuch den Angaben zufolge bis zu fünf Jahre - in schweren Fällen bis zu zehn Jahre - Haft.