Bewährung oder nicht? - Urteil im Kölner Raser-Prozess
Im neu aufgelegten Prozess um einen tödlichen Unfall bei einem illegalen Autorennen in Köln wird heute das Urteil gegen zwei Raser erwartet.
Zunächst will das Kölner Landgericht noch die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Verteidigern und Nebenklägern hören. Die beiden Angeklagten sind bereits wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Strafaussetzung zur Bewährung aber moniert und das Urteil teilweise aufgehoben. Nun droht den heute 24 und 25 Jahre alten Männern doch noch Gefängnis.
Die beiden in Deutschland geborenen Türken hatten sich 2015 in Köln-Deutz ein Rennen geliefert. Einer der Fahrer verlor die Kontrolle über seinen Wagen und rammte eine Radfahrerin. Die 19-Jährige starb. Der Fall hatte überregional für Entsetzen gesorgt. Das Kölner Landgericht verurteilte den Unfallfahrer 2016 zu zwei Jahren und seinen Kumpel zu einem Jahr und neun Monaten Haft - jeweils auf Bewährung. Damit war der BGH nicht einverstanden. Nach seiner Auffassung hatten die Kölner Richter nicht berücksichtigt, wie sich die Bewährungsstrafen auf das allgemeine Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirken würden. Außerdem hätten die beiden Raser den Unfall mit ihrer aggressiven Fahrweise vorsätzlich herbeigeführt.