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Bundesamt dringt auf Verbot kommerzieller Tattoo-Entfernung

dpa
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19. Oktober 2018
In der Universitätsklinik Bochum entfernt ein Arzt mit einem Laser ein Tattoo auf der Brust eines Mannes.

In der Universitätsklinik Bochum entfernt ein Arzt mit einem Laser ein Tattoo auf der Brust eines Mannes. ©dpa - Marcus Simaitis

Berlin/Salzgitter (dpa) Das Entfernen von Tätowierungen mit Hilfe von Laser sollte nach Forderung des Bundesamtes für Strahlenschutz nur noch ärztlichem Personal erlaubt sein.

Behördenpräsidentin Inge Paulini forderte in der «Augsburger Allgemeinen» die Bundesländer auf, einer entsprechenden Verschärfung der Strahlenschutzverordnung im Bundesrat zuzustimmen. Demnach sollen in Zukunft allein Hautärzte derartige Laserbehandlungen durchführen dürfen. Bislang dürfen das auch Kosmetiker, Heilpraktiker oder Tätowierer anbieten.

«Der Einsatz von Lasern ist immer mit Risiken verbunden», sagte Paulini der Zeitung und verwies auf eine Studie ihrer Behörde, wonach bei knapp einem Fünftel der Behandlungen bleibende Nebenwirkungen aufgetreten seien. «Dabei drohen im schlimmsten Fall Verbrennungen, Pigmentstörungen oder Narben», schilderte die Bundesamtschefin. «Außerdem muss vor einer Behandlung ausgeschlossen sein, dass die Haut bereits geschädigt ist und vielleicht schwarzer oder weißer Hautkrebs vorliegt», sagte die Strahlenschützerin. «Das kann nur ein Facharzt beurteilen.»

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In der Politik gibt es auch Kritik an den Reformplänen. So hatte CDU-Gesundheitspolitiker Alexander Krauß im vergangenen Monat vor einer Überlastung der Mediziner gewarnt. «Von heute auf morgen müssten wir dadurch die Zahl der Hautärzte um die Hälfte erhöhen», hatte Krauß mit Blick auf die mögliche Verschärfung vorhergesagt. Ein Hautarzt müsste demnach 22 Wochen im Jahr durchgängig Tätowierungen entfernen, um der geplanten Verordnung gerecht zu werden.

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