Bundesverfassungsgericht urteilt über den Rundfunkbeitrag
Das Bundesverfassungsgericht verkündet heute sein Urteil zum Rundfunkbeitrag. Der Beitrag von derzeit 17,50 Euro im Monat wird seit 2013 für jede Wohnung erhoben - unabhängig davon, ob es dort einen Fernseher oder ein Radio gibt.
Die Kläger finden das neue System ungerecht (Az. 1 BvR 1675/16 u.a.). Die Finanzierung eines unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks über Beiträge oder Gebühren steht in Karlsruhe nicht zur Debatte. In der Verhandlung im Mai hatten die Richter aber kritisch hinterfragt, ob der Beitrag alle Zahler in gleichem Maße belastet.
Einer der drei privaten Kläger muss den Beitrag als Single allein aufbringen. Außerdem hat er eine Zweitwohnung, für die er ebenfalls zahlt. Geklagt hat zudem der Autoverleiher Sixt, den jeder Mietwagen einen Drittel-Beitrag kostet. Auch für Dienstwagen wird der Beitrag fällig.
Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. 2017 kamen knapp acht Milliarden Euro zusammen.