Bundesverfassungsgericht verkündet Zensus-Urteil
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts entscheidet heute (10.00 Uhr) über die Einwohnerzahlen der Städte und Gemeinden - und daran hängt viel Geld. Die Stadtstaaten Berlin und Hamburg haben gegen den Zensus 2011 geklagt.
Bei der Volkszählung stützten sich die Statistiker erstmals vorwiegend auf Meldedaten, persönlich erfasst wurde nur ein kleiner Teil der Bürger. Im Ergebnis wurden die Einwohnerzahlen vor allem vieler großer Städte nach unten korrigiert. Berlin und Hamburg büßen deswegen viele Millionen Euro im Finanzausgleich ein. Sie kritisieren das Verfahren als nicht ausgereift, kleinere Gemeinden kämen generell besser weg.
Was passiert, wenn die Verfassungsrichter die Bedenken teilen, ist unklar. Im äußersten Fall müssten jahrelange Zahlungen rückabgewickelt werden. Die Frage wäre allerdings, auf welcher Datenbasis das passieren soll. Denkbar ist auch, dass das Verfahren für die Zukunft verbessert werden muss. (Az. 2 BvF 1/15, 2 BvF 2/15)
Vor den Verwaltungsgerichten haben rund 340 Kommunen gegen den Zensus geklagt. Diese Verfahren ruhen bis zur Entscheidung in Karlsruhe.Ankündigung der Urteilsverkündung
Infos zur Verhandlung am 24. Oktober 2017, mit Gliederung
Eilentscheidung vom 26. August 2015
Allgemeine Infos zur abstrakten Normenkontrolle
Informationsportal zum Zensus 2011
Informationsportal zum Zensus 2021
Innenministerium über den Zensus 2021
Kleine Anfrage aus Hamburg zum Zensus und den Folgen, 29.08.2017