Das müssen Sie bei der Reise nach Südtirol beachten
Stuttgart - Südtirol gilt als eines der Lieblingsreiseziele der Menschen aus Baden-Württemberg. Die italienische Provinz lädt zu Wanderungen und dem Verweilen in der wunderschönen Natur ein. Auch während der Coronapandemie ist eine Reise nach Südtirol möglich, denn die Grenzen nach Italien sind offen.
Wer nach Südtirol reisen möchte, muss grob gesagt drei Dinge erledigen, bevor er einreisen darf: Reisende brauchen einen negativen Antigen- oder PCR-Test, ein ausgefülltes EU-Passagier-Lokalisierungs-Formular und eine Anmeldung bei den Gesundheitsbehörden in Südtirol.
Auch Geimpfte und Genesene brauchen Test
Der geforderte Antigen- oder PCR-Test mit negativem Ergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein und ist auch verpflichtend für Personen, die geimpft oder genesen sind. Kinder unter zwei Jahren und Personen, welche sich nur auf der Durchreise durch Italien befinden, sind von der Testpflicht befreit. Die Durchreise darf allerdings nicht länger als 36 Stunden dauern.
Zum Einreisen müssen die Besucher zwei Formulare online ausfüllen: die Anmeldung bei der Gesundheitsbehörde und das EU-Passagier-Lokalisierungs-Formular. Die Anmeldung bei der Gesundheitsbehörde geht relativ schnell. Hier müssen Reisende neben den persönlichen Daten ihre Aufenthaltsadresse in Südtirol und den Grund der Reise eintragen. Auch muss bestätigt werden, dass die Reisenden keine Corona-Symptome aufweisen.
Hier geht es zur Anmeldung bei der Gesundheitsbehörde von Südtirol.
Das Digital Passenger Locator Form der EU funktioniert ähnlich. Auch hier müssen Reiseziel und persönliche Daten eingetragen werden. Die Bestätigungsmail muss bei der Einreise auf dem Smartphone ersichtlich sein. In Ausnahmefällen ist auch die Papierform möglich.
Hier geht es zum EU Digital Passenger Locator Form.
Diese Corona-Regeln gelten derzeit in Südtirol
Die Corona-Regeln sind in Südtirol relativ ähnlich zu den Regeln in Baden-Württemberg. Es gilt allerdings eine FFP2-Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln, im Handel und in der Gastronomie. Dort dürfen maximal vier Personen an einem Tisch Platz nehmen – die Restaurants haben bis 23 Uhr geöffnet. Stand heute gilt in Südtirol ab 23 Uhr eine Ausgangssperre, welche bis um 5 Uhr am Folgetag gilt. In diesem Zeitraum darf die Wohnung nur unter dringlichen Gründen, wie beispielsweise das Gassigehen mit einem Hund, verlassen werden.
In Südtirol sind Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder oder Kinos wieder geöffnet. Besucher brauchen allerdings einen sogenannten CoronaPass, welcher bescheinigt, dass die Person negativ getestet wurde, geimpft oder genesen ist. Für Museen ist kein CoronaPass notwendig. Auch Bergbahnen wie Seilbahnen und Sessellifte sind geöffnet.
Die aktuellen Bestimmungen finden Sie hier.
Das müssen Sie nach der Rückreise beachten
Da Italien vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft ist, gilt eine Testpflicht nach der Rückreise von Italien. Rückreisende müssen sich in das deutsche Einreiseportal eintragen und dort Informationen über die Reiseart und das Land angeben.
Hier finden sie den Link zum digitalen Einreiseportal.
Spätestens 48 Stunden nach der Rückreise muss ein negativer Antigen- oder PCR-Test an das Einreiseportal übermittelt werden. Bis der Test eingereicht ist, gilt eine Quarantänepflicht. Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen.