Führerscheinrichtlinie der EU

Das soll sich für Autofahrer ändern

Lenya Trautmann/Markus Brauer
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21. September 2023
Alter und neuer Führerschein: Die EU-Kommission will die Führerscheinregeln deutlich verschärfen.

Alter und neuer Führerschein: Die EU-Kommission will die Führerscheinregeln deutlich verschärfen. ©Foto: Imago/Imagebroker

Führerschein-App, doppelte Probezeit, europaweite Regeln, Tests für Senioren: Die EU plant neue, strengere Richtlinien für den Führerschein. Das sind die Änderungen, die auf Autofahrer und vor allem auf Fahranfänger und Senioren zukommen. Ein Überblick.

Die EU-Kommission will die europaweit geltende Führerschein-Richtlinie überarbeiten. Für diese Änderungen wurde bereits am 1. März 2023 der erste Entwurf veröffentlicht. Nun hat der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr des Europäischen Parlaments am Dienstag (20. September) über eine Novelle des Straßenverkehrsrechts beraten und einen ersten Entwurf vorgelegt.

Ziel ist es, die Zahl der Unfalltoten im Rahmen der „Vision Zero“ bis zum Jahr 2050 auf null zu senken. Dafür könnte es eine Reihe von Veränderungen geben, die vor allem Führerscheinanfänger und ältere Menschen betreffen würden.

Ein Entwurf, noch kein Beschluss

„Die Vorschläge der Kommission gehen im nächsten Schritt an das Europaparlament und die Mitgliedstaaten zur Beratung“, erklärt der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC). Es handelt sich um einen Entwurf.

Sollte die EU-Richtlinie mit den vorgeschlagenen Änderungen verabschiedet werden, wären allerdings die Mitgliedstaaten daran gebunden und müssten die Vorschriften umsetzen. Im Entwurf ist vermerkt, dass bisherige Führerscheine von den neuen Regeln nicht berührt werden sollen.

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Vorsitzende des Ausschusses und Berichterstatterin ist die französische Grünen-Politikern Karima Delli, die auch die Änderungen eingebracht hat. Folgende Punkte sieht der aktuelle Entwurf unter anderem vor:

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Führerschein-Entzug europaweit anerkannt

  • Egal ob Entziehung des Führerscheins, Einschränkung oder Aussetzung der Fahrerlaubnis – alle Anliegen „sollen künftig von den Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt werden“, schreibt der ADAC.

Fahrschüler

  • Das „Begleitete Fahren“ hat sich in Deutschland bereits etabliert. Seit einigen Jahren kann der Pkw-Führerschein (Klasse B) in Deutschland schon mit 17 Jahren erworben werden – vorausgesetzt ein Autofahrer über 30 Jahre mit mindestens fünf Jahren Fahrerfahrung, sitzt auch im Auto.
  • Jetzt sollen „die Rahmenbedingungen für das begleitete Fahren sollen vereinheitlicht und EU-weit anerkannt werden“, klärt der ADAC auf. „Fahrten im Rahmen des begleiteten Fahrens über die Landesgrenzen hinweg wären dann möglich.“
  • Zusätzlich soll eine einheitliche, europaweite Probezeit von zwei Jahren eingeführt werden. Außerdem sieht der Entwurf die Möglichkeit vor, die theoretische und praktische Führerscheinprüfung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu absolvieren.

Führerschein auf Probe mit zweiter Prüfung

  • Nach der Fahrprüfung kommt die Probezeit. Diese dauert normalerweise zwei Jahre. Nun plant die EU eine neue Regelung. Der Führerschein auf Probe erfordert zudem nach Abschluss der Probezeit eine erneute Fahrprüfung, um seine Fähigkeiten unter Beweis zu stellen.
  • „Mit jeder weiteren Klasse soll eine neue Probezeit beginnen. Wer sich also nachträglich überlegt, zusätzlich zum Pkw-Führerschein, noch einen Motorrad-Führerschein zu machen, dem droht dann eine erneute Probezeit.“ Eine Ausnahme sei bisher nur für den erleichterten Aufstieg beim Motorrad-Stufenführerschein vorgesehen.

Gestaffelte Tempolimits

Es soll künftig nach Altersklassen gestaffelte Tempolimits geben. Für Fahranfänger sind demnach 90 km/h als Grenze vorgesehen. Es wäre damit Fahranfängern quasi unmöglich, auf der Autobahn zu überholen.

Nachtfahrverbote: Bei Fahranfängern soll es die Möglichkeit geben, Nachtfahrverbote bis 6 Uhr zu verhängen.

Fahrtauglichkeits-Check ab 70 Jahren

  • Senioren müssten mit erheblichen Kosten rechnen und künftig wohl mit der ständigen Angst vor dem Verlust des Führerscheins leben. Der Entwurf sieht nämlich vor, dass ab dem 60. Lebensjahr der Führerschein nur noch sieben Jahre gültig ist, ab 70 nur noch fünf und ab 80 nur noch zwei Jahre. Danach muss der Führerschein auf eigene Kosten erneuert werden.
  • Ob man ihn wieder bekommt, will die EU von umfangreichen medizinischen und psychologischen Untersuchungen abhängig machen.
  • „Der Führerschein muss dann im Alter regelmäßig umgetauscht werden. Ob und inwieweit das auch in Deutschland umgesetzt wird und wie ein derartiger Check aussehen könnte, ist noch unklar“, schreibt ADAC.

Neues Mindestalter für LKW-Führerschein

  • Bisher kann in Deutschland der Führerschein für die Klasse C (LKW) erst mit 21 und für die Klasse D (Busse) erst mit 24 Jahren erworben werden. Obwohl das Mindestalter viel diskutiert wurde, entschied sich die EU gegen eine Absenkung des Alters. „Ein begleitetes Fahren im Rahmen des Lkw-Führerscheins (C17) soll jedoch künftig möglich sein“, schreibt der ADAC.

Gewichtsobergrenze

  • So soll es für alle PKW-Führerscheine der Klasse B (alte Klasse 3) künftig eine Gewichtsgrenze von 1800 Kilogramm geben (bisher 3500 kg). Verbunden damit ist ein Tempolimit von 110 km/h. Wer größere Autos fahren will, muss dafür einen eigenen Führerschein machen, der „B+“ heißt und den man erst ab 21 Jahren erwerben darf.
  • Das Fahren von SUV und großen Fahrzeugen soll erheblich erschwert oder unter 21 Jahren sogar komplett unmöglich gemacht werden. Viele SUV, aber auch Mittel- und Oberklasseautos sowie zahlreiche Elektroautos liegen über 1,8 Tonnen Leergewicht.

Digitaler Führerschein

  • Die vierte Führerscheinrichtlinie sieht auch eine „zweite Chance“ für den digitalen Führerschein vor. Das Ziel sei es, eine entsprechende App auf Smartphone, die bei einer Autovermietung oder Polizeikontrolle als Nachweis ausreiche. „Für die Führerscheinscheckkarte ist außerdem ein QR-Code anstelle des heutigen Chips angedacht, um ihn fälschungssicherer zu machen.“

Alternative Kraftstoffe

  • Der Führerschein der Klasse B umfasst die Erlaubnis Kraftfahrzeuge – auch Wohnmobile – bis zu 3,5 Tonnen zu fahren. Nun schlägt die Kommission vor, die Gewichtsgrenze auf rund 4,2 Tonnen anzuheben. Allerdings soll dies nur für Kraftfahrzeuge gelten, mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden.

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