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Der Stadionstreit zwischen dem KSC und der Stadt geht weiter

dpa/maj/as
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16. Oktober 2019
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©Archivfoto: Stephan Hund

Der Stadionstreit zwischen dem KSC und der Stadt Karlsruhe scheint eine Neverending-Story zu werden – nachdem der Verein die Stadt auf Vertragseinsicht mit dem Bauunternehmer verklagt und Recht bekommen hat, legt die Stadt jetzt Berufung gegen das Urteil ein.

Die Stadt Karlsruhe ist nach dem jüngsten Gerichtsurteil im Streit mit dem Fußball-Zweitligisten Karlsruher SC um den Neubau des Wildparkstadions in Berufung gegangen. Das bestätigte Oberbürgermeister Frank Mentrup nach Angaben der »Badischen Neuesten Nachrichten« vom Mittwoch.

Das Landgericht Karlsruhe hatte dem KSC in einem Verfahren vor zwei Wochen in drei von vier Punkten Recht gegeben. Laut Urteil muss die Stadt dem Verein unter anderem einen Einblick in den Bauvertrag mit dem Totalunternehmer geben. »Das können wir so nicht akzeptieren. Im Entwicklungsvertrag stehen Informationspflichten, aber keine Herausgabepflichten«, sagte Mentrup.

Der erst am Samstag im Amt bestätigte KSC-Präsident Ingo Wellenreuther beklagte, der Stadt sei ein gutes Verhältnis zum Bauunternehmen offenbar wichtiger als eines zum Karlsruher SC. Was die Berufung für den Zeitplan bedeutet, ist unklar. Im Dezember soll eigentlich mit dem Neubau des 123 Millionen Euro teuren Stadions begonnen werden.

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KSC nimmt Stellung

In einer Pressemitteilung am Mittwochnachmittag appellieren das KSC-Präsidium, der Beirat des KSC-Managements und die Geschäftsführung "an die Vernunft der Verantwortlichen im Karlsruher Rathaus". Der KSC wirft der Stadt vor, das Urteil des Landgerichts Karlsruhe nicht zu respektieren und nicht zu einer konstruktiven Zusammenarbeit zurückzukehren. Weiter heißt es vom Zweitligisten, dass ein Bauprojekt dieser Größenordnung und Bedeutung nicht auf Dauer vor Gericht geführt werden könne - sondern nur in gemeinsamer Arbeit an der Sache. 

Der KSC habe, so heißt es weiter, "mit dem Ersuchen um vorläufigen Rechtsschutz und der damit verbundenen Bitte um gerichtliche Hilfe betont, dass es sich um eine Notwehrhandlung des Vereins handelt, wenn einstweilige Verfügungen beantragt werden müssen, um die Rechte des Vereins zu wahren."

Die Stadt wiederum stellt daraufhin klar, dass sie sich mit der Berufung gewehrt habe, weil sie Anfang der Woche innerhalb eines Tages den Vertrag und alle Unterlagen vorlegen sollte, andernfalls wurde eine Vollstreckung angekündigt. Das Oberlandesgericht soll jetzt für juristische Klärung sorgen.

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