Neue Corona-Einreiseverordnung

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Einreiseverordnung

red/AFP
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27. Juli 2021
Wer in Zeiten von Corona verreist, muss einiges beachten.

Wer in Zeiten von Corona verreist, muss einiges beachten. ©Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Die neue Corona-Einreiseverordnung tritt am Mittwoch in Kraft. Wir geben einen Überblick zu den wichtigsten Fragen und Antworten.

Am Mittwoch tritt eine neue Corona-Einreiseverordnung der Bundesregierung in Kraft. Sie enthält einige Erleichterungen für bestimmte Rückkehrer aus Virusvariantengebieten, aber im Wesentlichen bleiben die bisherigen Regelungen erhalten. Noch keine Einigung gibt es über die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplante umfassende Testpflicht für Reiserückkehrer. 

Welche Vorschriften gelten für Reiserückkehrer aus Risikogebieten?

Die Reiseverordnung der Bundesregierung unterscheidet zwischen drei Kategorien: Die „normalen“ Risikogebiete, Hochinzidenzgebiete sowie die nun vor allem in den Fokus geratenen Virusvariantengebiete. Das sind Regionen, in denen eine neue Mutante verbreitet auftritt. 

Wie ist die Situation in den europäischen Urlaubsländern?

Die Delta-Variante breitet sich zunehmend aus. Spanien, Portugal, Zypern, die Niederlande und Großbritannien sind inzwischen wieder als Hochinzidenzgebiete ausgewiesen. Dänemark, Griechenland, die Türkei sowie Teile Kroatiens und Frankreichs gelten als Risikogebiete.

Einreiseanmeldung:

Die digitale Einreiseanmeldung muss vornehmen, wer innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet war.

Quarantäne und Tests: 

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Wer sich in einer als Risikogebiet eingestuften Region aufgehalten hat, muss nach der Einreise auf eigene Kosten zwar grundsätzlich für zehn Tage in Quarantäne. Die Absonderung bei der Rückkehr aus Risiko- oder Hochinzidenzgebieten entfällt, wenn ein Geimpften- oder Genesenennachweis vorgelegt wird. Wer darüber nicht verfügt, kann die Quarantäne durch ein negatives Testergebnis beenden - bei Hochinzidenzgebieten ist dies aber erst nach fünf Tagen möglich. 

Für Menschen, die aus einem Virusvariantengebiet zurückkehren, dauert die Quarantäne 14 Tage. Sie gilt auch für Genesene und Geimpfte - und kann auch nicht durch einen Test verkürzt werden.

Welche Neuerungen gibt es für Virusvariantengebiete?

Die Quarantänepflicht entfällt für Geimpfte und Genesene, wenn das Variantengebiet, aus dem die sie einreisen, nach der Einreise und während der Quarantäne zu einem Hochinzidenz- oder Risikogebiet herabgestuft wird.

Was gilt für Flugreisen?

Alle Menschen, die per Flugzeug in die Bundesrepublik einreisen, müssen vor dem Abflug dem Beförderer ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen - und zwar unabhängig davon, ob das Land des Starts einen Risiko-Status hat. 

Welche Neuerungen wünscht sich Spahn?

Der Bundesgesundheitsminister will eine Ausweitung der Testpflicht für Reiserückkehrer. Im Gespräch ist eine Regelung, derzufolge alle mit Ausnahme von Geimpften und Genesenen bei ihrer Einreise nach Deutschland einen negativen Corona-Test vorlegen müssen - egal, aus welchen Gebieten und mit welchen Verkehrsmitteln sie zurückkommen. Allerdings gibt es dem Vernehmen nach gegen eine solche umfassende Testpflicht Widerstand im Bundesjustizministerium.

 

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