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EU-Parlament für höhere Entschädigungen bei Zugverspätungen

dpa
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15. November 2018

©Foto: Lino Mirgeler/dpa

Mehr als zwei Stunden zu spät, weil der Zug nicht kam? Bislang gibt es bei solchen Verspätungen in Deutschland höchstens die Hälfte des Ticketpreises zurück. Das EU-Parlament will europaweit deutlich mehr für Bahnreisende rausholen.

Bahnreisende sollen nach dem Willen des EU-Parlaments künftig deutlich höhere Entschädigungen bei verspäteten oder ausgefallen Zügen bekommen. Die Europaabgeordneten stimmten am Donnerstag in Straßburg für entsprechende Vorschläge. Demnach sollen Bahnunternehmen bei Verspätungen von mehr als einer Stunde die Hälfte des Ticketpreises zurückerstatten. Drei Viertel würden bei mehr als eineinhalb Stunden und der komplette Ticketpreis bei mehr als zwei Stunden fällig. Bislang haben Bahnreisende in Deutschland maximal Anspruch auf die Hälfte des Ticketpreises.

Fahrgastrechte von 2009 erneuern

Ob das Parlament mit diesen Forderungen Erfolg hat, steht noch nicht fest. Bevor die neuen EU-Regeln in Kraft treten können, müssen die Abgeordneten einen Kompromiss mit dem Rat der Mitgliedstaaten finden. Bei dem Gesetzesvorhaben geht es darum, die seit 2009 bestehenden Regeln zu den Fahrgastrechten zu aktualisieren.

Der Europäische Verbraucherverband begrüßte die Position des Parlaments. »Es ist nur gerecht, dass Verbraucher angemessen entschädigt werden, wenn ihr Zug sich verspätet oder ausfällt, denn solche Verkehrsstörungen wirken sich auf die Pläne der Menschen aus«, teilte die Generalsekretärin des Verbands, Monique Goyens, mit. Der CDU-Europaabgeordnete Dieter-Lebrecht Koch erklärte: »Mit diesen neuen Regeln bringen wir die europäischen Eisenbahnunternehmen dazu, pünktlicher und effizienter zu werden.«

Das EU-Parlament will außerdem erreichen, dass Bahnreisende bei Fahrten über Staatsgrenzen hinweg leichter Entschädigungen bekommen können - und das auch, wenn für die Reise Tickets bei verschiedenen Anbietern gekauft wurden. Dann soll trotzdem für die gesamte Strecke ein Entschädigungsanspruch bestehen. Wer also einen Thalys in Belgien wegen eines verspäteten ICE verpasst, müsste auch die Kosten für dieses Ticket teilweise oder ganz erstattet bekommen.

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Der Grünen-Abgeordnete Michael Cramer erklärte dazu: »Wir brauchen verbindliche Angebote von sogenannten Durchgangsfahrtkarten von A nach B, unabhängig von der Anzahl der Umstiege oder beteiligten Bahnanbietern.« Die Irrfahrt durch den Tarifdschungel müsse ein Ende haben. Um Sprachproblemen vorzubeugen, fordert das EU-Parlament daneben, dass Verbraucher in jedem EU-Land den Entschädigungsantrag auf Englisch stellen dürfen.

Eine umstrittene Klausel strichen die Parlamentarier aus dem ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission. Die Passage sah vor, dass Bahnunternehmen im Falle von gravierenden Unwettern oder Terroranschlägen von Entschädigungszahlungen verschont werden. »Diese Ausnahmen zu erlauben, hätte einen wirklichen Verlust für die Fahrgastrechte bedeutetet«, teilte der Verbraucherverband mit. Klauseln zu höherer Gewalt sorgten bei verspäteten Fliegern schon jetzt regelmäßig für Probleme bei Erstattungen.

Dieses Jahr größere Anzahl an Verspätungen

Ähnlich sieht es die SPD-Abgeordnete Kerstin Westphal aus dem Verbraucherschutzausschuss: »Egal aus welchem Grund ein Zug so viel Verspätung hat - Bahnreisende haben Anspruch auf halbwegs pünktliche Züge«, erklärte sie.

Die Deutsche Bahn hat in diesem Jahr mit einer größeren Zahl an Verspätungen zu kämpfen. Vor allem das Wetter machte dem Verkehrsunternehmen in diesem Jahr zu schaffen. So richtet der Orkan »Friederike« im Januar so große Schäden an, dass die Bahn den Fernverkehr in ganz Deutschland mehrere Stunden einstellte. Der lange, heiße Sommer führte zu zahlreichen Störungen an Fahrzeugen und im Schienennetz. Im August sank der Anteil pünktlicher Fernzüge sogar auf unter 70 Prozent.

Im ersten Halbjahr wurden rund eine Million Fahrgastrechte-Formulare eingereicht, mit denen Kunden ihre Entschädigungsansprüche geltend machen. Im gesamten Jahr 2017 erhielt die Bahn 1,5 Millionen solcher Anträge. Die Entschädigungssumme betrug nach Angaben der Bahn im vorigen Jahr 30 Millionen Euro.

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