Berlin

Finanzminister wollen Menschen im Ehrenamt besserstellen

dpa
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24. Mai 2019
Ein Banner mit der Aufschrift «Ehrenamt»: Die Länder-Finanzminister wollen mehr Anreize für ehrenamtliches Engagement schaffen.

Ein Banner mit der Aufschrift «Ehrenamt»: Die Länder-Finanzminister wollen mehr Anreize für ehrenamtliches Engagement schaffen. ©dpa - Patrick Seeger

Die Länder-Finanzminister wollen mehr Anreize für ehrenamtliches Engagement schaffen. Sie sprachen sich am Freitag bei einem Treffen in Berlin dafür aus, die Übungsleiterpauschale um 600 auf jährlich 3000 Euro sowie die Ehrenamtspauschale um 120 auf 840 Euro zu erhöhen.

Wer also bei der Freiwilligen Feuerwehr, im Sportverein, in kulturellen oder sozialen Einrichtungen ehrenamtlich tätig ist, soll künftig höhere steuerfreie Vergütungen erhalten können. Auch andere Freigrenzen etwa für bestimmte Einnahmen von Vereinen sollen angehoben werden.

Die Finanzminister plädierten in dem Zusammenhang dafür, Kriterien für die Gemeinnützigkeit neu zu justieren und zu prüfen, ob zum Beispiel E-Sport-Vereine Steuervorteile erhalten können. Bis Jahresende soll nach ihrem Willen darüber entschieden werden. Nach den Vorstellungen der Länder sollen auch sogenannte Freifunk-Netze, in deren Rahmen Initiativen kostenloses Wlan selbst organisieren, begünstigt werden.

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Reform

«Ehrenamtliches Engagement muss durch steuerliche Regelungen eher unterstützt als behindert werden», sagte der Vorsitzende der Finanzministerkonferenz, Hessens Ressortchef Thomas Schäfer (CDU). Die aktuellen Regelungen müssten an die gesellschaftlichen Realitäten angepasst werden.

Nach den Worten der parlamentarischen Staatssekretärin Christine Lambrecht ist auch das Bundesfinanzministerium für eine Weiterentwicklung des Gemeinnützigkeitsrechts. Ehrenamtlich tätige Menschen leisteten wertvolle Arbeit für die Gesellschaft, betonte sie. Ziel einer Reform müsse nicht zuletzt Bürokratieabbau sein: «Damit sich Vereine und Organisationen auf das konzentrieren können, was ihr eigentlicher Zweck ist.» Zu prüfen seien zum Beispiel auch steuerliche Vergünstigungen für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen.

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