Gruppenvergewaltigung: Geschädigte sagt aus
Vor dem Landgericht Freiburg sind elf Männer angeklagt, weil sie eine 18-Jährige vergewaltigt haben sollen. Am Mittwoch kommt das mutmaßliche Opfer erstmals zu Wort. Was sie zu sagen hat, hört nur das Gericht.
Seit Ende Juni läuft am Landgericht Freiburg der Prozess gegen elf Männer, die beschuldigt werden, eine 18-Jährige nacheinander vergewaltigt zu haben. Die Tat, die sich in der Nacht zum 14. Oktober 2018 vor dem Freiburger Club „Hans-Bunte-Areal“ zugetragen haben soll, wurde bislang vor allem aus Sicht der Angeklagten und ihrer Anwälte geschildert.
Am Mittwoch kommt nun erstmals das mutmaßliche Opfer selbst zu Wort. Was sie zu sagen hat, wird außer den Prozessbeteiligten aber zunächst niemand erfahren: Um die junge Frau zu schützen, findet ihre Aussage aller Voraussicht nach unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Dies teilte das Landgericht in einer Pressemitteilung mit.
Aussage per Video übertragen
Zudem muss die 18-Jährige nicht persönlich im Zeugenstand erscheinen. Ihre Aussage wird per Video ins Gericht übertragen – eine Methode, die regelmäßig bei Vergewaltigungsprozessen zum Einsatz kommt. Die räumliche Trennung soll verhindern, dass sich Opfer zwischen ihren mutmaßlichen Peinigern eingepfercht wiederfinden und die Tat abermals durchleben müssen. In Saal IV des Landgerichts wäre die Frau von Angeklagten regelrecht umzingelt gewesen: Aus Platzgründen sitzen sie links und rechts vom Zeugenstand.
Mühsames Indizien-Puzzle
Während die meisten Prozessbeteiligten mit diesem Procedere einverstanden sind, sprachen sich im Vorfeld zwei der elf Verteidiger gegen die Video-Vernehmung aus. Sie betonten, die Geschädigte solle dem Gericht vertrauen und müsste keine Repressalien fürchten – eine Sichtweise, der die Staatsanwaltschaft ausdrücklich widersprach.
Bislang stellt sich das Verfahren als mühsames Indizien-Puzzle dar. In ihrer Vernehmung durch die Polizei konnte die junge Frau – mit Ausnahme des mutmaßlichen Haupttäters Majd H. – keinen der Angeklagten identifizieren. Sie hatte in der besagten Nacht Ecstasy genommen und war danach mit H. in ein Gebüsch neben der Disco gegangen, um sich seine Tätowierungen am Oberschenkel anzuschauen. Was dann geschah, darüber gehen die Schilderungen auseinander.
Sex einvernehmlich?
Polizei und Staatsanwaltschaft gehen davon aus, dass zunächst Majd H. die 18-Jährige vergewaltigte. In der Disco habe sich danach herumgesprochen, dass eine wehrlose Frau im Gebüsch liege, worauf weitere Männer nach draußen kamen. Die Verteidiger widersprechen: Sie argumentieren, der Sex sei einvernehmlich gewesen. Die junge Frau habe ihn unter Drogeneinfluss gar eingefordert.
Bislang schweigen die meisten Angeklagten beharrlich. Zehn der elf Männer sind Flüchtlinge; sie kommen aus Afghanistan, Syrien und dem Irak. Der deutsche Angeklagte Timo P. war bislang der Einzige, der zur Sache aussagte – und die Vorwürfe von sich wies. So stützt sich die Staatsanwaltschaft vor allem auf genetische Spuren wie Sperma oder Haare, die im Gebüsch sichergestellt wurden. Da viele der Männer vorbestraft sind, gab es Treffer in den Polizei-Datenbanken. Bei den anschließenden Vernehmungen nannten einige Verdächtige die Namen ihrer vermeintlichen Komplizen.
Nach einem Verdächtigen wird gefahndet
In den kommenden Wochen sind weitere Zeugen geladen, unter anderem Besucher der Disco sowie die rechtsmedizinische Gutachterin. Auch die Polizei wird ihre bisherigen Ermittlungen vor dem Landgericht präsentieren. Abgeschlossen sind diese noch nicht: Nach einem weiteren Verdächtigen wird nach wie vor gefahndet.