Berlin

Kabinett soll Klimaschutzplan für das Jahr 2030 beschließen

dpa
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09. Oktober 2019
Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesfinanzminister Olaf Scholz bei einer Pressekonferenz am 20. September zu den Ergebnissen der Sitzung des Klimakabinetts.

Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesfinanzminister Olaf Scholz bei einer Pressekonferenz am 20. September zu den Ergebnissen der Sitzung des Klimakabinetts. ©dpa - Christoph Soeder/dpa

Das Bundeskabinett will heute das Klimaschutzprogramm für das Jahr 2030 beschließen. Darin erklärt die Regierung, was Deutschland im Kampf gegen die Erderwärmung bis zum Jahr 2030 konkret tun will.

Die Grundsatzbeschlüsse des Klimakabinetts aus dem September werden konkretisiert und für einzelne Bereiche wie die Energiewirtschaft, den Gebäudesektor und die Landwirtschaft ausbuchstabiert.

Deutschland will seinen Ausstoß an klimaschädlichen Treibhausgasen bis 2030 um 55 Prozent reduzieren im Vergleich zu 1990. Bis Mitte des Jahrhunderts soll die Bundesrepublik weitgehend klimaneutral werden, also unter dem Strich keine klimaschädlichen Treibhausgase mehr ausstoßen.
Unklar war, ob auch das sogenannte Klimaschutzgesetz auf der Tagesordnung des Kabinetts landet. Gespräche über Details liefen am Dienstagabend noch. Das Gesetz legt fest, wie die Klimaschutzbemühungen der Bundesregierung überprüft werden sollen. Es sieht auch vor, dass jeder Bundesminister für die Einhaltung von Treibhausgas-Sparzielen in seinem Bereich verantwortlich ist.

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Mietbremse bis 2025

Ebenfalls beschließen wollen die Minister die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2025. Bei einem Verstoß sollen Vermieter zu viel erhaltene Miete künftig außerdem auch rückwirkend zurückzahlen müssen, zumindest für einen Zeitraum von 30 Monaten. Eine weitere Änderung gibt es beim Immobilienkauf: Wenn der Verkäufer einen Makler beauftragt hat, soll er ihn künftig auch zur Hälfte bezahlen. Bisher zahlt meist der Käufer.

Thema im Kabinett ist auch ein Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der den Finanzausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen neu regeln soll.

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