Karlsruhe urteilt über Fixierung von Psychiatrie-Patienten
Das Bundesverfassungsgericht verkündet heute sein Urteil zur zwangsweisen Fixierung von Psychiatrie-Patienten. Zwei Betroffene aus Bayern und Baden-Württemberg hatten Verfassungsbeschwerden eingereicht.
Sie waren über mehrere Stunden mit Gurten ans Bett gefesselt worden und sehen sich deshalb in ihrem Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt. (Az. 2 BvR 309/15 u.a.)
Über die Unterbringung von Patienten in der geschlossenen Psychiatrie entscheidet in Deutschland ein Richter. In den meisten Bundesländern reicht dann für eine Fixierung - etwa wenn ein Patient gewalttätig wird - die Anordnung eines Arztes. In Karlsruhe geht es unter anderem um die Frage, ob für eine so drastische Maßnahme wie die Fixierung die Genehmigung eines Richters erforderlich ist.
Die Bundesländer regeln den Umgang mit psychisch kranken Menschen in eigenen Gesetzen. Verhandelt wurde zwei Tage lang im Januar. Fachleute hatten berichtet, dass mit mehr Personal die Zahl der Fixierungen verringert werden könnte.