Coronavirus in Deutschland

Lockdown soll verlängert werden, FFP2-Maskenpflicht kommt wohl

red/AFP
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19. Januar 2021
Der Corona-Lockdown soll bis Mitte Februar verlängert werden.

Der Corona-Lockdown soll bis Mitte Februar verlängert werden. ©Foto: dpa/Jens Büttner

Die Regierungschefs der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel streben eine Verlängerung des Corona-Lockdowns bis zum 15. Februar an. Dies geht aus einer Beschlussvorlage hervor.

Berlin - Der Bund will den derzeitigen Corona-Lockdown bis zum 15. Februar verlängern und an manchen Stellen nachschärfen. Eine Beschlussvorlage des Bundeskanzleramts für die Bund-Länder-Beratungen am Dienstagnachmittag sieht unter anderem eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken im Nahverkehr und in Geschäften vor. Der Bund will zur Eindämmung der Corona-Pandemie zudem Unternehmen verpflichten, soweit wie möglich ein Arbeiten im Homeoffice anzubieten.

„Solange wir auf einem mittleren bis hohen Infektionsniveau verharren, entsteht jedoch kein Raum für Lockerungen“, heißt es in dem Dokument, das AFP vorliegt. „Und wenn die Virusmutationen sich tatsächlich als deutlich ansteckender erweisen, ist sogar eine weitere deutliche Verschärfung der Situation wahrscheinlich.“ Dies müsse vermieden werden.

Nach Vorstellung des Bundes soll eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern bis zum 15. Februar „ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie erarbeiten, welche auch die notwendigen Voraussetzungen schafft, ein erneutes Ansteigen der Zahlen zu vermeiden“.

Mehr Homeoffice gefordert

Im Nahverkehr und in Geschäften soll eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken eingeführt werden. OP-Masken oder FFP2-Masken hätten eine höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken, heißt es in der Vorlage. „Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich in der Pandemie als besonders wirkungsvolle Maßnahme erwiesen“, heißt es weiter. In Bayern gilt bereits eine derartige Maskenpflicht.

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Der Bund will zudem Unternehmen verpflichten, soweit wie möglich ein Arbeiten im Homeoffice anzubieten. Das Bundesarbeitsministerium werde eine Verordnung erlassen, wonach Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, „wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen“, heißt es in der Vorlage.

Die Ausweitung der Arbeit im Homeoffice solle auch dazu beitragen, die Kontakte im öffentlichen Personenverkehr zu reduzieren. Ziel sei es, „dass das Fahrgastaufkommen ein Drittel der regulären zulässigen Fahrgastzahlen in einem Beförderungsmittel üblicherweise nicht übersteigt“. Damit solle Abstandhalten ermöglicht werden.

Private Kontakte minimieren

In Kitas und Schulen soll es bei den bisherigen Einschränkungen bleiben: „Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten.“ Für Abschlussklassen könnten „gesonderte Regelungen“ angeboten werden.

Die Bürger werden in der Vorlage aufgerufen, „auch in den nächsten drei Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit möglich zu Hause zu bleiben“. Private Zusammenkünfte seien „weiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet“.

In der Vorlage weist der Bund auf erwartbare Verbesserungen durch die neuen Corona-Impfungen hin. „Zum Beginn des Jahres 2021 ist die Corona-Pandemie von großer Hoffnung geprägt“, heißt es in der Vorlage. „Die Zulassung von inzwischen zwei Impfstoffen, der Beginn der Impfungen und die Aussicht auf weitere erfolgreiche Impfstoffkandidaten sind verbunden mit der Hoffnung, dass die Pandemie in diesem Jahr überwunden werden kann.“

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