Berlin

Marburger Bund: Datenschutz bei elektronischer Patientenakte

dpa
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23. Juli 2018
Ein Stethoskop liegt neben einem Laptop.

Ein Stethoskop liegt neben einem Laptop. ©dpa - Patrick Pleul/Illustration

Angesichts von Plänen für eine elektronische Patientenakte auch auf Handys und Tablets pochen Ärzte auf Einhaltung des Datenschutzes.

Eine Weitergabe von Patientendaten an Krankenkassen, Arbeitgeber und andere Dritte müsse ausgeschlossen sein, forderte der Ärzteverband Marburger Bund in einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Positionspapier.

Nach dem Willen von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sollen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen spätestens ab 2021 auch per Handy und Tablet ihre Patientendaten einsehen können. Entsprechende Vorgaben wolle er den Kassen noch diesen Monat machen, hatte die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» berichtet. «Versicherte sollen auch auf Tablets und Smartphones auf ihre elektronische Patientenakte zugreifen können», so Spahn.

Datenspeicherung nur auf freiwilliger Basis

Der Marburger Bund unterstützte zwar, dass digitale Neuerungen für alle Patienten verfügbar gemacht werden sollen. Bei der beschleunigten Einführung elektronischer Patientenakten müsse jedoch darauf geachtet werden, dass Daten der Patienten nicht in die Hände unbefugter Dritter geraten.

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Zentral sind für den Marburger Bund dabei ein geschütztes Kommunikationsnetz und einheitliche Standards. Bei der Sicherheit dürfte es keine Abstriche geben. Das Arztgeheimnis dürfe nicht in Gefahr geraten. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Patienten dürfe nicht untergraben werden.

Zudem verlangt der Marburger Bund, dass die Nutzung elektronischer Patientenakten für Patienten freiwillig sein wird. Ob Daten gespeichert werden, müssten die Patienten entscheiden.

Elektronische Patientenakte bis 2021

Ärztliche Beratung sei dabei zentral, so der Ärzteverband. Denn gerade ältere oder mehrfach erkrankte Patienten könnten zwar am meisten von einer elektronischen Patientenakte profitieren - gleichzeitig seien sie aber oft am wenigsten in der Lage, ihre Akte ganz allein zu einer sinnvollen Informationssammlung zu machen und regelmäßig zu aktualisieren.

Nach jahrelangem Gezerre um zusätzliche Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte will die Bundesregierung bei der Digitalisierung vorankommen. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, bis 2021 eine elektronische Patientenakte einzuführen.
Laut Spahn soll der Versicherte wie beim Online-Banking mit PIN und TAN einfachen Zugriff auf seine Daten bekommen.

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