Masernimpfpflicht und Apotheken-Gesetz im Kabinett
Das Bundeskabinett will heute, Mittwoch, mehrere wichtige Gesetze im Gesundheitsbereich auf den Weg bringen. Beschlossen werden soll das geplante «Masernschutzgesetz». Kinder und Schüler sowie in der Medizin und in Gemeinschaftseinrichtungen arbeitende Beschäftigte müssen künftig gegen Masern geimpft sein.
Die Impfpflicht soll auch für Tagesmütter gelten und für Bewohner und Personal in Asylunterkünften. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder bis 2500 Euro. Ungeimpfte Kinder dürfen außerdem von Kitas nicht mehr angenommen werden. Nach der Regierung muss später noch der Bundestag zustimmen.
Thema im Kabinett ist zudem ein Gesetz, das Apotheken vor Ort stärken soll. Für Nacht- und Notdienste sollen sie mehr Geld bekommen, Online-Apotheken dürfen gesetzlich Versicherten bei verschreibungspflichtigen Medikamenten keine Rabatte mehr gewähren, und Apotheken sollen künftig auch Grippeschutzimpfungen anbieten dürfen. Das soll aber zuerst in regionalen Modellprojekten ausprobiert werden.
Chronisch Kranke können laut dem Gesetz künftig mit einem Rezept bis zu drei Mal ein Arzneimittel bei der Apotheke abholen. Auf der Tagesordnung im Kabinett steht außerdem ein Gesetz zur Reform des Prüfwesens im Gesundheitssystem - damit soll zum Beispiel die Überprüfung von Krankenhausabrechnungen verbessert werden.