Coronavirus in Deutschland

Maskenpflicht in Fernzügen endet ab dem 2. Februar

red/epd
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25. Januar 2023
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Die Corona-Maske muss ab dem 2. Februar nicht mehr in Fernzügen getragen werden. (Symbolbild)

Die Corona-Maske muss ab dem 2. Februar nicht mehr in Fernzügen getragen werden. (Symbolbild) ©Foto: imago images/Ralph Peters/Ralph Peters via www.imago-images.de

Das Kabinett hat die Aufhebung der Corona-Maskenpflicht für Fernzüge beschlossen. Ab dem 2. Februar gilt sie dann nicht mehr. Ähnliches wurde bereits für den Nahverkehr beschlossen.

Das Bundeskabinett in Berlin hat am Mittwoch die Verordnung zur bereits angekündigten Aufhebung der Maskenpflicht in Fernzügen ab 2. Februar beschlossen. Das teilte Justizminister Marco Buschmann (FDP) auf Twitter mit. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte den Schritt vor anderthalb Wochen angekündigt und mit den sinkenden Gefahren in der Corona-Krise begründet.

Die Maskenpflicht im Zug-Fernverkehr hätte andernfalls bis zum 7. April gegolten, war aber nicht mehr haltbar, nachdem alle Bundesländer sie spätestens zum Februar aufheben und sie in mehreren Ländern schon nicht mehr gilt. Der Bund ist für die Corona-Schutzmaßnahmen im öffentlichen Personenfernverkehr zuständig, die Länder für den Nahverkehr. Baden-Württemberg streicht die Maskenpflicht in seinem ÖPNV zum 31. Januar.

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Das Kabinett beschloss ebenfalls zum 2. Februar die Aufhebung der Corona-Arbeitsschutzverordnung, die die Betriebe verpflichtet, die Gefährdungen zu beurteilen und Hygienekonzepte festzulegen. Zu den bisher noch möglichen Sonderregeln zählen Abstandsgebote, Maskenpflicht oder Homeoffice-Vereinbarungen.

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