Freiburg

Missbrauchsfall Staufen: Prozessauftakt gegen Ortenauer

dpa
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12. April 2018
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Der vor dem Freiburger Landgericht angeklagte 41-Jährige um den jahrelangen Missbrauch eines Kindes in Staufen kommt aus der südlichen Ortenau. Er hat ein Geständnis angekündigt.

Im Fall des jahrelangen Missbrauchs eines Kindes bei Freiburg muss sich der erste von insgesamt acht Verdächtigen vor Gericht verantworten. Der 41 Jahre alte Deutsche aus der südlichen Ortenau habe sich in mindestens zwei Fällen an dem heute neun Jahre alten Jungen aus dem südbadischen Staufen vergangen, sagte Staatsanwältin Nikola Novak zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Freiburg am Donnerstag. Es habe dabei schwerste sexuelle Übergriffe gegeben. Sie will den Mann für Jahre weggesperrt sehen und eine Sicherungsverwahrung erreichen.

Der Angeklagte habe über die Mutter des Jungen und deren Lebensgefährten Kontakt zu dem Kind bekommen. Das Paar soll den Jungen im Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen haben. Vor Gericht war der großgewachsene Mann im Pulli erschienen. Sein Gesicht verdeckte er zum Prozessauftakt hinter einem großen Briefumschlag.

41-Jähriger ist bereits vorbestraft

Die Taten ereigneten sich im Juli und September vergangenen Jahres, sagte die Staatsanwältin. Der 41-Jährige ist den Angaben zufolge wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestraft. Er war verurteilt worden, weil er nach Überzeugung des Gerichts 2009 eine Zehnjährige in ein Maisfeld gelockt und sich an ihr vergangen hatte.

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Für den Prozess vor der Jugendschutzkammer des Gerichts sind drei Verhandlungstage geplant. Ein Urteil könnte es in der nächsten Woche geben. Dem Mann werden laut Anklage unter anderem schwere Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung sowie schwere Zwangsprostitution zur Last gelegt. Ihm droht nach Angaben der Staatsanwaltschaft bei einer Verurteilung eine langjährige Haftstrafe.

Für die Aussage des Angeklagten wurde die Öffentlichkeit am Donnerstag ausgeschlossen. Der Mann habe ein Geständnis angekündigt und gegenüber einem psychiatrischen Gutachter die Taten eingeräumt, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin. Da der Angeklagte über sein Sexualleben berichten wolle, werde die Öffentlichkeit zu seinem Schutz ausgeschlossen. Dies gelte auch für die Plädoyers und das letzte Wort des Angeklagten vor dem Urteil.

Sechs Zeugen werden angehört

In dem Prozess sollen sechs Zeugen gehört werden: fünf Polizeibeamte und ein Psychologe, der den Angeklagten nach seiner bislang letzten Entlassung aus der Haft betreut hat. Der Junge, der Opfer der Taten wurde, ist Nebenkläger. Er wird durch eine Opferschutzanwältin vertreten.

Weitere Prozesse folgen. In dem Fall gibt es insgesamt acht Verdächtige, sie sitzen alle in Untersuchungshaft. Der Junge war nach Angaben der Polizei von mehreren Tätern wiederholt und an verschiedenen Orten in und um Freiburg missbraucht und vergewaltigt worden. Seine Mutter (47) und ihr wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestrafter Lebensgefährte (39) hätten ihn hierfür gegen Geld angeboten. Zudem soll das Paar aktiv an den Misshandlungen beteiligt gewesen sein.

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