Baden-Baden

Missbrauchsprozess gegen Schwimmlehrer beginnt

dpa
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19. September 2018
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Weil er sich im Schwimmunterricht an 37 kleinen Mädchen vergangen haben soll, steht ein Schwimmlehrer in Baden-Baden vor Gericht.

Weil er sich im Schwimmunterricht an 37 kleinen Mädchen vergangen haben soll, steht ein Schwimmlehrer in Baden-Baden vor Gericht. ©dpa - Winfried Rothermel

Tatort Kinderschwimmbecken und Umkleidekabine: Ein 34 Jahre alter Schwimmlehrer soll 40 kleine Mädchen sexuell missbraucht, genötigt und die Taten zum Teil auch unter Wasser gefilmt haben.

Von heute an steht der Mann vor dem Landgericht Baden-Baden. Zur Last gelegt werden ihm schwerer sexueller Missbrauch in sechs Fällen sowie sexueller Missbrauch in 195 Fällen - Taten, die er über fast zwei Jahre hinweg zwischen Oktober 2015 und September 2017 begangen haben soll.

Außerdem muss er sich wegen Nötigung und Körperverletzung verantworten. Damit die Kinder im Alter zwischen vier und zwölf Jahren ihren Eltern nichts erzählten, soll der Mann mindestens zwei seiner Opfer massiv eingeschüchtert und sogar mit dem Tod bedroht haben. Vergewaltigung wird ihm nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht vorgeworfen.

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Das Verfahren gegen den Mann kam in Gang, als die Eltern von zwei Fünfjährigen im Sommer 2017 unabhängig voneinander Anzeige bei der Kriminalpolizei Rastatt erstatteten. Die Ermittler wurden hellhörig, akribische und zeitaufwendige Ermittlungen folgten: Rund 160 Schwimmkurse, die der Angeklagte für jeweils bis zu 14 Kinder gegeben hatte, wurden überprüft, Hunderte Eltern kontaktiert.

Betroffen waren Kurse, die drei Schwimmschulen organisiert hatten. Für 40 Kinder ließen sich schließlich die Vorwürfe erhärten. Drei der Mädchen waren zwar auf den vom Mann gedrehten Videos zu sehen gewesen, konnten bislang nicht identifiziert werden.

Inzwischen sitzt der 34-Jährige seit fast genau einem Jahr im Gefängnis. Der Prozess findet wegen der minderjährigen Opfer vor der Jugendschutzkammer statt.
Ob und inwieweit die Öffentlichkeit von Teilen des Prozesses ausgeschlossen wird, ist unklar. Die Anklagebehörde will für den Beschuldigten neben einer Haftstrafe auch die Sicherungsverwahrung erreichen.

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