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Mitarbeiter Seehofers bezeichnet Corona-Pandemie als "Fehlalarm"

red/dpa
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12. Mai 2020
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Horst Seehofer. ©dpa

Die „Coronakrise erweist sich wohl als Fehlalarm“, schreibt ein Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums in einem Papier, das an die Öffentlichkeit gelangt ist. Nun wurde gegen ihn ein „Verbot zur Führung der Dienstgeschäfte“ verhängt.

Das Bundesinnenministerium hat ein Arbeitsverbot gegen einen Mitarbeiter verhängt, der in seiner offiziellen Funktion die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung gegenüber Ländervertretern massiv kritisiert hat. Es gebe nun ein „Verbot zur Führung der Dienstgeschäfte“ nach dem Bundesbeamtengesetz, hieß es am Montag aus dem Ministerium.

Offiziellen Briefkopf verwendet

Ein Sprecher erklärte: „Es geht nicht darum, dass ein Mitarbeiter eine kritische Meinung äußert, sondern darum, dass er das unter dem Briefkopf des Bundesinnenministeriums tut und dadurch den Anschein erweckt, es handle sich um die Position des Hauses.“ Das Bundesinnenministerium hatte sich schon am Sonntag öffentlich von dem Vorgang distanziert. Zuvor hatte das Online-Portal „Tichys Einblick“ Teile des Papiers öffentlich gemacht.

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Der Deutschen Presse-Agentur in Berlin liegen zwei Dokumente vor: eine 93-seitige Kurzfassung sowie eine 192 Seiten umfassende Langfassung, die neben Analysen des Mitarbeiters auch Mailverkehr mit Kollegen und Vorgesetzten umfasst. Zu Details dieser internen Kommunikation wollte sich ein Sprecher von Minister Horst Seehofer auf Anfrage mit Verweis auf die laufende Aufklärung nicht äußern.

„Gravierende Fehlleistungen“

Der Mitarbeiter schickte am Freitag zunächst eine E-Mail an führende Mitarbeiter des Innenministeriums, darunter einen Staatssekretär. Eine interne Analyse seines Referats ergebe „gravierende Fehlleistungen des Krisenmanagements“, hieß es darin, „Defizite im Regelungsrahmen für Pandemien“ und „Coronakrise erweist sich wohl als Fehlalarm“.

Das gleiche Papier hat er dann eine Stunde später offenbar an Mitarbeiter der Landesinnenministerien verschickt – er verweist nämlich auf die erste Mail: „In der Annahme Ihres Interesses gebe ich Ihnen unten stehende eMail als fachliche Information zur Kenntnis.“

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