Mundschutz beim Autofahren - Das müssen Autofahrer beachten
Seit knapp einer Woche gilt in ganz Deutschland die Maskenpflicht im Nahverkehr und beim Einkaufen. Wer sich nicht daran hält, dem drohen in einigen Bundesländern sogar Bußgelder. Wie sieht es nun aber in Situationen aus, in denen man sich bisher nicht maskieren durfte?
Inhalt:
- Mundschutz beim Autofahren - Ja, aber...
- #01 - Der Fahrer muss erkennbar bleiben
- #02 - Der Mundschutz darf nicht die Sicht einschränken
- Nützliche Links
Mundschutz beim Autofahren
Beim Fahren von Kraftfahrzeugen gilt es, das Gesicht stets erkennbar zu lassen. Der Paragraf 23 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung, in dem das Verhüllungsverbot beim Fahren von Kraftfahrzeugen geregelt ist, gilt grundsätzlich auch weiterhin in Zeiten von Corona.
Macht das Tragen eines Mundschutzes allerdings aus gesundheitlichen Gründen Sinn (z.B. bei mehreren Menschen im Auto oder Risikogruppen), kann das Verhüllungsverbot unter Umständen außer Kraft treten. Allerdings sind dies Einzelfallentscheidungen, welche am Ende im Ermessen der Polizeibeamten liegen.
#01 - Der Fahrer muss erkennbar bleiben
Prinzipiell ist ein "Verhüllen" beim Autofahren auch nur indirekt verboten. Vorgeschrieben ist lediglich, dass der Fahrer erkennbar bleiben muss. Der ADAC sieht bei handelsüblichen Masken in der Regel keine Probleme, empfiehlt aber, vor allem bei selbstgemachten Masken darauf zu achten, dass die "ausschlaggebenden Gesichtszüge" weiterhin erkennbar sind.
Schwierig wird dies vor allem, wenn zusätzlich zum Mundschutz beim Autofahren auch eine Sonnenbrille getragen wird. In dem Fall ist die Erkennbarkeit des Fahrers nicht mehr gewährleistet. Das Tragen einer Mundschutzmaske im Auto braucht dann einen überzeugenden Grund, da sonst ein Bußgeld von bis zu 60 € droht.
Angesichts der momentanen Situation handeln Bußgeldbehörden allerdings deutlich großzügiger und auch die Polizei mit dem nötigen Fingerspitzengefühl.
Wer jetzt allerdings denkt, ohne Konsequenzen geblitzt werden zu können, der täuscht. Kann bei Verkehrsverstößen der Fahrer nicht ermittelt werden, droht dem Fahrzeughalter unter Umständen eine Fahrtenbuchauflage. Dann muss jede künftige Fahrt dokumentiert werden.
#02 - Mundschutz darf nicht die Sicht beeinträchtigen
Beim Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist auch unbedingt darauf zu achten, dass die Sicht nicht beeinträchtigt wird. Ein Mundschutz sollte beim Autofahren eng anliegen und nicht zu groß sein. Vor allem Brillen können je nach Beschaffenheit der Mundschutzmaske schnell beschlagen. Wenn Sie eine Brille tragen, sollten Sie darauf achten, dass der Mundschutz eng an der Nase und den Wangen anliegt, damit wenig Atemluft nach oben entweicht. Außerdem sollte die Brille über der Maske getragen werden.
Nützliche Links:
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