Weil am Rhein

Vergewaltigung: Bewährungsstrafen für vier junge Syrer

Christoph Rigling
Lesezeit 2 Minuten
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29. Juni 2016

Vier junge syrische Flüchtlinge sind wegen Vergewaltigung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sie hatten zwei Teenager vergewaltigt. ©dpa

Vier junge Syrer vergewaltigten in der Silvesternacht bei Weil am Rhein zwei Teenager. Das Landgericht Freiburg hat die jungen Männer nun zu Jugendstrafen zwischen einem Jahr und zwei Monaten und einem Jahr und neun Monaten verurteilt – das Ganze auf Bewährung.
 

Die Nachricht sorgte in Südbaden Anfang des Jahres für großes Aufsehen: Vier junge Flüchtlinge aus Syrien im Alter von 14 bis 20 Jahren sollen bei Weil am Rhein zwei Mädchen (14 und 15 Jahre) in einer Wohnung vergewaltigt haben. Die Polizei informierte zuerst aufgrund von Belangen des Jugend- und Opferschutzes nicht vollständig die Öffentlichkeit über die Herkunft der Täter. Aber schnell kursierten im Internet erste Gerüchte. Zudem war die Silvesternacht auch durch die sexuellen Übergriffe von Migranten auf Frauen am Kölner Hauptbahnhof in die Schlagzeilen geraten. 

Prozessabsprache

Nun hat die Justiz in Freiburg ihr Urteil gesprochen: Die große Jugendkammer des Landgerichts Freiburg hat die Angeklagten zu Bewährungsstrafen verurteilt. Sie waren allesamt geständig. Zwischen den Prozessbeteiligten und den Richtern hatte es im Vorfeld der Verhandlung eine Verständigung gegeben. Dabei wurden aufgrund der Geständnisse sogenannte Obergrenzen bei der Bestrafung zugesagt. Im Erwachsenenstrafrecht beträgt die Mindeststrafe für eine Vergewaltigung übrigens zwei Jahre Haft.
Ohne die Geständnisse wären die Strafen deutlich höher ausgefallen, betonte das Gericht. Die vier Kriegsflüchtlinge aus Syrien saßen zudem bereits vor dem Prozess sechs Monate lang in Untersuchungshaft. Deshalb konnten die Strafen auf Bewährung ausgesetzt werden. Alle Angeklagten räumten die ihnen gemachten Vorwürfe  ein und bereuten die Übergriffe. Die Opfer mussten daher vor Gericht nicht vernommen werden.

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Polizei verständigt

Die Mädchen hatten zwei der Angeklagten über ein soziales Netzwerk kennengelernt. Sie waren in der fraglichen Nacht zunächst freiwillig mit in die Wohnung gegangen, in der es dann zum Austausch von Küssen gekommen war. Mehr wollten die Mädchen aber nicht. Gegen ihren Willen kam es dann zum Geschlechtsverkehr. Kurz vor 23 Uhr konnten die Mädchen die Wohnung verlassen. Daraufhin verständigte eine von ihnen per Notruf die Polizei.

Alle vier Jugendlichen erhielten eine Jugendstrafe auf Bewährung. Einer der Täter wurde zu einem Jahr und zwei Monaten verurteilt und zwei weitere zu einem Jahr und fünf Monaten. Der 20-jährige Angeklagte erhielt eine Strafe von einem Jahr und neun Monaten – auch er auf Bewährung.

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