Staatsanwaltschaft Freiburg
Fall Alessio: Geldstrafe für Beamten im Jugendamt
dpa/lsw
12. April 2016
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Nach dem gewaltsamen Tod des dreijährigen Alessio im Schwarzwald muss der zuständige Sachbearbeiter im Jugendamt eine Geldstrafe zahlen.
Sie umfasse drei Nettomonatsgehälter, teilte die Staatsanwaltschaft Freiburg am Dienstag mit, ohne Zahlen zu nennen. Diese Höhe sehe ein Strafbefehl vor, den das Amtsgericht auf Antrag des Staatsanwaltes erlassen habe. Der 45 Jahre alte Mitarbeiter des Kreisjugendamtes habe sich der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen schuldig gemacht. Er habe den Jungen nicht korrekt geschützt. Alessio aus Lenzkirch war im Januar vergangenen Jahres von seinem Stiefvater zu Tode geprügelt worden.