Bis zu 35.000 Euro

Frauenmorde in Südbaden: Hohe Belohnungen ausgesetzt

red/ba
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24. November 2016
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©Regina Bruch

Bis zu 35.000 Euro Belohnung für Hinweise zum Täter wurden im Fall der 19-Jahre alten getöteten Studentin in Freiburg jetzt ausgesetzt. Und auch für Hinweise im Mordfall um die 27-jährige Joggerin aus Endingen gibt es nun eine hohe Belohnung. 

Zwei Mordfälle in Südbaden beschäftigen seit Wochen die Freiburger Polizei: Mitte Oktober wurde eine 19-jährige Studentin in Freiburg vergewaltigt und getötet; Anfang November fiel eine 27-jährige Joggerin aus Endingen bei Emmendingen einem Sexualmord zum Opfer. Hunderte Hinweise hat die Polizei in beiden Fällen gesammelt – doch eine heiße Spur gibt es noch nicht. Dabei ist noch unklar, ob zwischen beiden Mordfällen ein Zusammenhang besteht.

35.000 Euro im Fall der toten Studentin

Nun wurden hohe Belohnungssummen ausgelobt, um den oder die Täter zu ergreifen, wie die Freiburger Staatsanwaltschaft am Donnerstag der Presse mitteilte. Im Fall der am 16. Oktober in Freiburg getöteten 19-jährigen Studentin seien von mehreren Personen bis zu 29.000 Euro ausgelobt worden, heißt es. Hinzu kommen die 6000 Euro, die die Staatsanwaltschaft bereits ausgesetzt hatte. Damit summiert sich die Belohnung auf 35.000 Euro, sofern die Hinweise zur Ermittlung oder Ergreifung des Täters führen. Hinweise in diesem Fall nehmen das Polizeipräsidium Freiburg unter 0761/882-5777 sowie jede Polizeidienststelle entgegen.

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25.000 Euro für Hinweise zur ermordeten Joggerin

Auch im Fall der am 10. November tot aufgefundenen 27-jährigen Joggerin aus Endingen kommen zu den 6000 Euro Belohnung der Staatsanwaltschaft weitere 19.000 Euro von Privatpersonen dazu, wie die Staatsanwaltschaft schreibt. Insgesamt ergibt das 25.000 Euro Belohnung für Hinweise zum Täter. Diese nehmen das Kriminalkommissariat Emmendingen unter 07641/582-114 sowie jede Polizeidienststelle entgegen.

Die Staatsanwaltschaft betont, dass sich alle Auslobungen auf Hinweise beziehen, die zur Ermittlung oder Ergreifung des jeweiligen Täters führen. Über Zuerkennung und Verteilung der Belohnungen werde unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnungen sind ausschließlich für Privatpersonen, nicht für Amtsträger, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt, heißt es.

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