Urteil vom Amtsgericht

Freiburger Restaurantbetreiber schädigen Sozialversicherung

red/ah
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06. Dezember 2017

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Drei Geschäftsführer einer Freiburger Restaurantkette sind vom Amtsgerichts Freiburg auf Antrag der hiesigen Staatsanwaltschaft wegen des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von rund 125.000 Euro schuldig gesprochen worden.

Nach Ermittlungen der Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach sollen drei Geschäftsführer einer Freiburger Restaurantkette von Juli 2011 bis August 2016 65 ausländische Arbeitnehmer beschäftigt haben, die eigentlich zur Aufnahme einer Arbeit in Deutschland einen Aufenthaltstitel benötigt hätten.

Um einen Aufenthaltstitel zu erlangen wurden der Agentur für Arbeit Arbeitsverträge vorgelegt, deren Inhalte mit den tatsächlichen Arbeitsbedingungen indessen nicht übereinstimmten. 

Nach dem richterlichen Schuldspruch sollen die Beschäftigten ein wesentlich unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegendes Gehalt bei deutlich längeren Arbeitszeiten erhalten haben, teilt das Hauptzollamt Lörrach in einer Pressemitteilung mit.

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Geldstrafen zur Bewährung

Zur Sozialversicherung angemeldet wurden indessen noch geringere Löhne, sodass die Sozialversicherungskassen um die ausgezahlten, jedoch nicht angemeldeten Beträge geschädigt wurden.

Auch waren Kost und Logis, die den Beschäftigten unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden waren, nicht in die gemeldeten Lohnzahlungen einbezogen und somit nicht als Teil des tatsächlichen Lohnes bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt worden, heißt es weiter.

Das Amtsgericht Freiburg verhängte Geldstrafen zur Bewährung in Höhe von 40, 140 und 160 Tagessätzen.

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