Geothermie in der Ortenau vor dem Aus
Die strittigen Probebohrungen für ein Geothermie-Kraftwerk in der Ortenau stehen nach Informationen der Mittelbadischen Presse endgültig vor dem Aus. Der potenzielle Betreiber, Geysir Europe, steht ohne Grundstück da. Der Neurieder Gemeinderat verweigert die Pachtverlängerung für das Grundstück über 2014 hinaus.
Neurieds Bürgermeister Jochen Fischer (parteilos) wollte es eigentlich erst am Montag bei der Geothermie-Informationsveranstaltung in Neuried-Altenheim oder am kommenden Mittwoch im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung bekanntgeben: Der Neurieder Gemeinderat hat am 26. November in nichtöffentlicher Sitzung einstimmig beschlossen, den Pachtvertrag der Geothermie Neuried GmbH, einer Tochterfirma des Geothermie-Unternehmens Geysir Europe, für ein Grundstück auf Altenheimer Gemarkung nicht über den 31. Dezember 2014 hinaus zu verlängern. Fischer bestätigte aber bereits am heutigen Mittwoch entsprechende Informationen der Mittelbadischen Presse. Geysir Europe will auf dem Gelände Probebohrungen für ein Geothermie-Kraftwerk vornehmen (wir berichteten).
Das Unternehmen kann allerdings das Grundstück weiterhin zu einem vertraglich festgelegten Preis bis 31. Dezember kaufen. Es soll sich um eine Summe zwischen 150 000 und 200 000 Euro handeln. Auch dieses notarielle Kaufangebot will der Gemeinderat nicht über 2014 hinaus verlängern. Das Unternehmen Geysir Europe wollte heute keine Stellungnahme abgeben.
Laut dem Neurieder Bürgermeister Jochen Fischer könnte Ende 2015 unter bestimmten Voraussetzungen erneut über das Grundstück beraten werden. »Nach erfolgter Bürgerbeteiligung und Umkehr der Beweispflicht durch die Geothermie Neuried GmbH kann auf Antrag erneut ein Angebot beziehungsweise der konkrete Kaufvertrag beschlossen werden«, sagte er. Auf Nachfrage betonte Fischer, er möchte das Unternehmen »aktivieren«, damit es im Laufe des kommenden Jahres die Bürger genau informiert. Außerdem soll das Unternehmen freiwillig einer Umkehr der Beweislast zustimmen. Dies würde bedeuten, dass der Bohrbetreiber bei Schäden an Häusern nach Bohrungen nachweisen muss, dass diese nicht ursächlich sind. Zurzeit liegt die Beweislast bei den Hausbesitzern.