Geothermie: Verhandlung Ende 2015
Das Verwaltungsgericht Freiburg rechnet damit, dass die mündliche Verhandlung nach der Klage der Stadt Kehl gegen das Ortenauer Tiefengeothermieprojekt im vierten Quartal 2015 stattfindet. Dies teilte das Gericht heute der Mittelbadischen Presse exklusiv mit.
Kehl hatte im Sommer 2014 Klage gegen den »Hauptbetriebsplan Bohrung« eingereicht. Erst Ende des vergangenen Jahres habe eine Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg vorgelegen, so Klaus Döll, Pressesprecher des Verwaltungsgerichts, und eine ergänzende Stellungnahme habe es jetzt im Februar gegeben – dies seien nur zwei von mehreren Gründen, warum es mindestens bis Oktober dauern dürfte, bis die mündliche Verhandlung beginnt. »Denn es handelt sich um ein sehr komplexes, aufwendiges Verfahren«, sagte Döll.
Beklagter ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg. Das Bohrunternehmen ist als Beteiligter beigeladen.