Geothermie: Warten auf Freiburger Gericht
Der Klage der Stadt Kehl gegen das umstrittene Geothermieprojekt zwischen Kehl und Neuried kommt eine immer bedeutendere Rolle zu, wie eine Antwort des Regierungspräsidiums Freiburg auf eine Anfrage der Mittelbadischen Presse deutlich macht.
Wie bereits bekannt war, will das Bohrunternehmen Geysir Europe beim Regierungspräsidium nur dann den noch ausstehenden Antrag auf eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Probebohrungen stellen, falls das Verwaltungsgericht Freiburg die Klage der Stadt ablehnt. Nun will auch das Regierungspräsidium – genauer gesagt, die dort angesiedelte Landesbergdirektion – die Entscheidung des Freiburger Gerichts abwarten, bevor es über die von Geysir Europe beantragte Verlängerung der Hauptbetriebspläne »Bohrplatz« und »Bohrung« entscheidet. Wörtlich heißt es in der schriftlichen Antwort des Regierungspräsidiums: »Die Entscheidung über die Anträge wird vom Verlauf des Gerichtsverfahrens (Klage gegen den Hauptbetriebsplan Bohrung) abhängig gemacht.« Das Regierungspräsidium müsste die Genehmigungen rückwirkend verlängern, denn sie liefen zum 31. Dezember 2014 aus.
Das Grundstück auf Neurieder Gemarkung hatte sich das Unternehmen Geysir Europe Ende 2014 gesichert, indem es eine vertraglich zugesicherte Kaufoption wahrgenommen hatte. Unternehmenssprecher Falk von Kriegsheim hatte der Mittelbadischen Presse Mitte Dezember gesagt, man rechne damit, dass die Kehler Klage abgewiesen wird. Das zuständige Verwaltungsgericht in Freiburg konnte gestern auf Anfrage noch keine Einschätzung abgeben, für welchen Zeitpunkt mit einer Entscheidung zu rechnen ist.