Juristisches Tauziehen um Rolle des Jugendamtes im Fall Alessio
Im juristischen Tauziehen um die Rolle des Jugendamtes im Fall Alessio prüft das Amtsgericht Titisee-Neustadt einen möglichen Prozess. Gegen den zuständigen Sachbearbeiter im Jugendamt könnte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, sagte ein Gerichtssprecher am Montag.
Entschieden sei dies allerdings noch nicht. Der dreijährige Alessio war Mitte Januar vergangenen Jahres in Lenzkirch im Schwarzwald zu Tode geprügelt worden. Der Stiefvater des Jungen wurde für die Tat verurteilt. Das Jugendamt steht aber seit dem Tod des Jungen in der Kritik, weil es Warnungen ignoriert und Alessio unzureichend geschützt haben soll.
Das Gericht hatte gegen den Jugendamtsmitarbeiter ohne Prozess eine Geldstrafe verhängt. Gegen diesen Strafbefehl hat der 46-Jährige fristgerecht Einspruch eingelegt, wie der Sprecher weiter sagte und damit einen Bericht der südbadischen Wochenzeitung »Der Sonntag« bestätigte. Halte er diesen aufrecht, komme es zum Prozess.
Möglich sei aber auch, dass der Einspruch zurückgezogen werde, hieß es. Dies komme häufig vor. Ein Einspruch diene der Verteidigung auch dazu, mehr Zeit für die Prüfung der Vorwürfe zu haben. Das Gericht werde nun die weitere Reaktion des Verteidigers abwarten. Die im Strafbefehl genannte Geldstrafe umfasse drei Nettomonatsgehälter.