Kind zurück zur Familie: Gericht verteidigt Entscheidung
Im Fall des jahrelang missbrauchten Kinds im Raum Freiburg hat das Oberlandesgericht Karlsruhe seine Entscheidung, den Jungen in die Familie zurückzuschicken, nachdem er bereits aus dieser geholt worden war, gerechtfertigt.
Nach dem jahrelangen Missbrauch eines Kinds bei Freiburg hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe seine Entscheidung, den Jungen in die Familie zurückzuschicken, verteidigt. Die Mutter des Neunjährigen sei zuvor nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Das Gericht sei davon ausgegangen, das von ihr keine Gefahr ausgehe.
Keine Hinweise auf Missbrauch
Dies habe auch in der Instanz zuvor das in Freiburg ansässige Familiengericht so gesehen. Zudem habe es keine konkreten Hinweise auf sexuellen Missbrauch gegeben. Zuvor hatten Polizei und Jugendamt vor der Gefahr gewarnt und das Kind zeitweise aus der Familie genommen.
Die Gerichte entschieden jedoch, dass der Junge zurück in die Familie solle. Das in Freiburg ansässige Gericht habe angeordnet, dass der einschlägig vorbestrafte Lebensgefährte keinen Kontakt zu dem Kind haben und sich in der Wohnung nicht aufhalten dürfe, betonte die Sprecherin. Dies habe die Mutter akzeptiert, auch in der zweiten Instanz. Daher seien die Richter davon ausgegangen, der Junge sei sicher.
Jahrelang vergewaltigt
Der Lebensgefährte hatte sich den Ermittlungen zufolge aber nicht an die Anordnung gehalten und hatte trotz des Verbotes bei der Familie gelebt. Dort war es laut Polizei und Staatsanwaltschaft mehr als zwei Jahre lang zu Vergewaltigungen gekommen.