Missbrauchsfall: Festplatte aus Staufener See geborgen
Eine in einem See versenkte Festplatte könnte die Ermittlungen im Freiburger Missbrauchsfall voranbringen. Infos von den Vernehmungen der acht Tatverdächtigen werden bewusst zurückgehalten. Die Staatsanwaltschaft stellt rasche Anklagen in Aussicht.
Polizisten haben im Freiburger Missbrauchsfall eine Festplatte aus einem See neben dem Zuhause des sexuell missbrauchten neun Jahre alten Jungen gezogen. Sie könnte belastendes Beweismaterial beinhalten. Derweil wollen die Ermittler keine Angaben zu den Vernehmungen der acht festgenommenen Tatverdächtigen machen. Das habe etwas mit Ermittlungstaktik zu tun, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Dienstag in Freiburg.
Rasche Anklage erwartet
Mit den möglichen Anklagen sei aber recht rasch zu rechnen. Haftsachen würden stets beschleunigt bearbeitet. »Da wird kein halbes Jahr vergehen«, vermutete der Sprecher. Zumal die Fälle nach einem halben Jahr dem Oberlandesgericht zur Haftprüfung vorgelegt werden müssten. Geplant sei, die Fälle weitgehend getrennt anzuklagen.
Der Junge wurde den Ermittlungen zufolge von seiner 47 Jahre alten Mutter und deren 39-jährigem Lebensgefährten über das Internet Männern aus dem In- und Ausland gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen. Er wurde demnach von mehreren Tätern wiederholt und an mehreren Orten in und um Freiburg missbraucht und vergewaltigt. Wegen der Vergewaltigungen, die mehr als zwei Jahre gedauert haben sollen, sitzen acht Tatverdächtige zwischen 32 und 49 Jahren in Haft.
Schon Ende November entdeckt
Das Wasser des Staufener Stadtsees sei schon Ende November weitgehend abgelassen und der Datenträger darin entdeckt worden, berichtete eine Polizeisprecherin. Der See ist 1,50 bis 4 Meter tief und etwas größer als ein Fußballfeld. Zuvor hatte die »Badische Zeitung« berichtet.
Nach einem anonymen Hinweis begannen im vergangenen September die Ermittlungen in dem Fall. Die Polizei stieß dann auf einen Pädophilenring, den sie mittlerweile zerschlagen hat. Die Taten sollen sich von 2015 bis Herbst 2017 ereignet haben - also rund zwei Jahre lang. Die Taten wurden den Ermittlern zufolge von den mutmaßlichen Tätern gefilmt und fotografiert. Diese Aufzeichnungen, die unter anderem auf Computern gespeichert worden seien, dienten nun als Beweismittel. Darunter sei die im See gefundene Festplatte.
Der Junge ist den Angaben zufolge in staatlicher Obhut. Die Mutter und deren Lebensgefährte sind den Angaben zufolge Deutsche.
Unerlaubter Kontakt zum Kind
Der einschlägig vorbestrafte Mann hätte laut Gericht keinen Kontakt zu dem Jungen haben dürfen, er hielt sich aber nicht daran. Kontrolliert worden seien die Auflagen nicht, räumte ein Sprecher des Jugendamtes Breisgau-Hochschwarzwald ein. Dem Jugendamt sei weder vom Familiengericht Freiburg noch vom Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe, das den Fall in zweiter Instanz bearbeitete, eine Kontrolle auferlegt worden. Der Mutter sei zugetraut worden, dass sie das Kind schütze. Dies sei ein Fehler gewesen, räumte eine Sprecherin des OLG ein.
Der Fall werde nun intern aufgearbeitet, sagte der Sprecher des Jugendamtes. Öffentlich äußern wollen sich Verantwortlichen in der Behörde, die zum Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald gehört, nicht. Ermittelt gegen Behörden werde derzeit nicht, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Freiburg. Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten lägen den Ermittlern nicht vor.
Rolle der Behörden und Justiz werden untersucht
Baden-Württembergs Sozialminister Manne Lucha (Grüne) hatte am Montag angekündigt, die Rolle von Behörden und Justiz in dem Fall untersuchen lassen zu wollen. Das Kind war nicht dauerhaft aus der Familie genommen werden, obwohl ein vorbestrafter Sexualstraftäter verbotenerweise mit dem Jungen und deren Mutter zusammenwohnte. Dies geschah den Angaben zufolge, weil die Mutter sich nicht an Auflagen hielt und die Behörden ihr vertrauten.