Hussein K.

Mitarbeiter des Jugendamts sagen heute im Mordprozess aus

dpa
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10. Oktober 2017
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Im Prozess um den Sexualmord an einer Studentin in Freiburg kommt die Rolle des Jugendamtes heute, Dienstag, vor dem Landgericht Freiburg zur Sprache. Die Behörde hatte die Aufsicht über den jungen Flüchtling, der nun angeklagt ist. Was wusste sie?

Im Mordprozess gegen den Flüchtling Hussein K. vor dem Landgericht Freiburg werden heute, Dienstag, zwei Mitarbeiter des Jugendamtes als Zeugen gehört. Hussein K. hat zugegeben, eine Studentin vergewaltigt und getötet haben. Beim nunmehr fünften Prozesstag soll heute auch die Pflegemutter des Angeklagten aussagen.

Der Pflegevater wird nach Angaben des Gerichts am 17. Oktober erscheinen. Die Pflegeeltern waren bereits am vergangenen Donnerstag als Zeugen geladen. Ihre Aussagen wurden aber verschoben, weil sich der Prozess aufgrund einer langen, anderen Zeugenaussage verzögerte.

Rückblick: November 2015

Dem Angeklagten wird Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Er hat zugegeben, im vergangenen Oktober eine 19 Jahre alte Studentin überfallen, gewürgt, vergewaltigt und in den Fluss Dreisam gelegt zu haben. Dort ertrank sie. Der Fall löste bundesweite Debatten über die deutsche Flüchtlingspolitik und ein mögliches Versagen der Behörden aus.

Hussein K. war im November 2015 ohne Papiere nach Deutschland gekommen und hatte angegeben, 17 Jahre alt zu sein und aus Afghanistan zu kommen. Seine Altersangabe war eine Lüge, wie er beim Prozessauftakt Anfang September zugab. Als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling stand er in der Obhut des Jugendamtes und lebte in Freiburg bei einer Pflegefamilie.

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Das für ihn zuständige Jugendamt sowie die Pflegefamilie haben sich öffentlich bislang nicht geäußert. Nach Bekanntwerden des Falls war Kritik an ihnen laut geworden, im Raum steht der Vorwurf der mangelnden Aufsicht.

Große Folgen für das Strafmaß

Die Staatsanwaltschaft hält Hussein K. für mindestens 22 Jahre alt. Zwei Gutachten sollen dies im Laufe des Prozesses untermauern. Sie werden dem Plan zufolge im November erörtert. Davon ist laut Gericht abhängig, ob für Hussein K. Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht gilt. Dies kann große Folgen für das Strafmaß haben, das ihn erwartet. Ein Urteil soll den Angaben zufolge im Dezember gesprochen werden.

Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau 2013 war Hussein K. in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden. Wenig später tauchte er unter und in Deutschland wieder auf. Von seiner kriminellen Vorgeschichte wussten die deutschen Behörden nichts, weil sie von Griechenland nicht informiert wurden.

Zudem besteht der Verdacht, dass Hussein K. zuvor im Iran eine Zwölfjährige vergewaltigt hat.

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