Mord an Maria L.: Prozess gegen Hussein K. ab 5. September
Das Verfahren gegen Hussein K., den mutmaßlichen Mörder der 19-jährigen Studentin Maria L. aus Freiburg, beginnt am 5. September. Weil davon ausgegangen wird, dass K. beim Tatzeitpunkt 19 Jahre alt gewesen ist, findet das Verfahren vor der Jugendkammer in Freiburg statt. Angesetzt sind 13 Verhandlungstage.
Am 16. Oktober 2016 soll Hussein K. die 19-jährige Studentin Maria L. an der Dreisam in Freiburg sexuell vergewaltigt und anschließend getötet haben. Wie das Landgericht Freiburg am Montag bekannt gab, beginnt am 5. September nun das Verfahren gegen den jungen Mann. Die Anklage lautet auf Mord.
Die Hauptverhandlung wird vor der Jugendkammer stattfinden, da der Angeklagte nach Aktenlage zum Tatzeitpunkt mindestens 19 Jahre alt gewesen sein soll und er somit als Heranwachsender zu behandeln ist, gab das Landgericht Freiburg bekannt. Hussein K. hatte in seinem Asylverfahren angegeben, 17 Jahre alt zu sein. Am 6. Verhandlungstag sind die drei Sachverständigen geladen, die sich mit dem Alter des Angeklagten beschäftgt haben. Gutachten gehen bislang davon aus, dass K. mindestens 22 Jahre alt ist. Das Verfahren ist außerdem öffentlich. Angesetzt sind 13 Verhandlungstage. Los geht es am Dienstag, 5. September. Das Urteil soll am 16. September gesprochen werden.
45 Zeugen und zehn Sachverständige
Geladen sind insgesamt 45 Zeugen und zehn Sachverstädnige. Am ersten Verhandlungstag soll ein Kriminalbeamter einen Überblick über die Gesamtermittlungen geben. Am 2. bis 5. Verhandlungstag sollen 25 Zeugen, die mit dem Angeklagten im Vorfeld oder nach der Tat Kontakt hatten, gehört werden. Am Vormittag des 7. Verhandlungstages sollen acht weitere Zeugen über ihre Wahrnehmungen im zeitlich und räumlich nahen Zusammenhang zur Tat und zum Tatort gehört werden.
Psychiatrischer Sachverständiger vor Ort
Für den Nachmittag des 7. und 8. Verhandlungstags sind die Vernehmungen von elf ermittelnden Polizeibeamten geplant. Für den 9. und 10. Verhandlungstag sind die Vernehmungen weiterer Sachverständiger vorgesehen. An allen Hauptverhandlungstagen wird ein psychiatrischer Sachverständiger dabei sein, der am Ende der Beweisaufnahme ein Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit und zur Gefährlichkeitsprognose (Sicherungsverwahrung) erstatten wird.