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Nach Erdhebungen: Bohrloch-Schließung in Sicht

Jürgen Lorey
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23. Juli 2015
Das Staufen-Phänomen: Risse im elsässischen Lochwiller. Eine Geothermiebohrung soll Schuld daran sein.

Das Staufen-Phänomen: Risse im elsässischen Lochwiller. Eine Geothermiebohrung soll Schuld daran sein. ©Jürgen Lorey

Im elsässischen Lochwiller, in dem sich wie in Staufen nach einer missglückten Bohrung für eine Erdwärmeheizung die Erde wie ein Hefeteig hebt und Schäden an Häusern und Straßen verursacht, soll ab Herbst der Bohrschacht geschlossen werden. Der französische Staat will dadurch versuchen, die Erdhebungen einzudämmen.

»Ziel ist, schnell voranzugehen, um den Schacht wieder zu schließen und parallel dazu den Boden zu untersuchen.« Auf einer Informationsveranstaltung in Lochwiller bekräftigte vor kurzem der scheidende elsässische Präfekt Stéphane Bouillon die Entschlossenheit des französischen Staates, die Erdhebungen in der 453 Einwohner zählenden Ortschaft unweit von Saverne und nordwestlich von Straßburg eindämmen oder gar aufhalten zu wollen. Lochwiller hat vor einigen Jahren traurige Berühmtheit erlangt, weil sich nach einer missglückten Bohrung 2008 für eine Erdwärmeheizung in dem Neubaugebiet auf dem Hügel am Ortskern der Untergrund wie in Staufen im Markgräflerland hebt und ausdehnt.

Bei Bohrungen für eine private Erdwärmeheizung hatte die beauftrage Firma in 140 Metern Tiefe die undurchlässige Tonschicht durchstoßen und war auf Grundwasser gestoßen. Seitdem schießt das Wasser nach oben und reagiert mit dem Gestein zu Gips. Dieser quillt wie ein Hefeteig auf, drückt den Untergrund nach oben und lässt Straßen und Gebäude aufreißen. 45 Häuser in Lochwiller sind inzwischen durch die Hebungen beschädigt – einige davon sehr stark.

Ab September oder Oktober soll nun nach Angaben des Präfekten das 138 Meter tiefe Bohrloch komplett abgedichtet werden. Im Juni hatte bereits das Staatliche Amt für Geologie- und Bergbauforschung (BRGM) den oberiridischen Schachteingang und die vier Rohre für den Heizungszulauf und -ablauf freigelegt.

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Gleichzeitig führt derzeit eine Spezialfirma Bohrungen in drei bis vier Metern Abstand zu dem Bohrloch durch, um die Beschaffenheit des Untergrundes genauer zu untersuchen. »Es soll festgestellt werden, wie weit die Hebungen fortgeschritten sind, ob mit weiteren Erdbewegungen zu rechnen ist und ob das gesamte Dorf bedroht ist«, betonte Präfekt Bouillon. Von der Antwort hängt auch ab, ob die Gemeindeverwaltung neue Bauanträge genehmigt – was ihr bislang von übergeordneter Stelle verwehrt wird. Wenn die Ergebnisse der Untersuchung der Bohrkerne vorliegen, will die Präfektur die Arbeiten für das Abdichten des Bohrloches ausschreiben. Starten könnten sie im September oder Oktober.

Klappt die Abdichtung des Bohrloches, hat dies auch Auswirkungen auf die Entschädigung der betroffenen Hausbesitzer in Lochwiller: Bislang erhalten diese Geld aus dem staatlichen Hilfsfonds für Industrieunglücke (FGAO). Dort liegt die maximale Entschädigungssumme bei 300 000 Euro. Vier Hausbesitzer, deren Häuser nicht mehr sanierbar sind, erhielten bislang Entschädigungszahlungen, sagt Michel Merlet, zuständig beim FGAO für Bergbauschäden. Drei weitere würden in diesem Jahr dazukommen. »Alle anderen Geschädigten dürften bis Ende 2016 entschädigt sein«, schätzt Merlet.

Viele Geschädigte halten das für zu wenig, weil ihre Häuser samt Grundstücke mehr als die 300 000 Euro wert seien. Präfekt Bouillon wies darauf hin, dass die FGAO- Entschädigungen nur ein »Vorschuss« seien, die aufgestockt werden könnten, wenn die Justiz sich mit den Fällen beschäftigt habe. Außerdem sehe das neue Energiewendegesetz vor, dass die Deckelung auf 400 000 Euro angehoben werde.

Die Schäden, die nach dem Abdichten des Bohrloches auftreten, fallen unter die Kategorie Naturkatastrophen. Der Vorteil: Es gibt keine Deckelung bei den Entschädigungszahlungen.

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