Baden-Baden

Staatsanwaltschaft stellt Verfahren zum PFC-Skandal ein

dpa/ba
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31. Januar 2017
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Ende ohne Schrecken für den Schrecken ohne Ende: Die Ermittlungen wegen der Verseuchung von Ackerböden bei Baden-Baden und Rastatt mit PFC-Chemikalien sind eingestellt. Die Folgen des Skandals werden Landwirtschaft und Umwelt aber noch lange beschäftigen.

Der Skandal um mit der Chemikalie PFC verseuchte Ackerflächen in den Landkreisen Baden-Baden und Rastatt bleibt strafrechtlich ungesühnt. Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden stellte das Verfahren gegen eine Kompostfirma ein. Es gebe keinen hinreichenden Tatverdacht gegen die Verantwortlichen, teilte die Behörde am Dienstag mit. Es habe nicht geklärt werden können, ob Abfallstoffe, die das Baden-Badener Unternehmen dem Kompost beimischte, mit PFC belastet waren. Außerdem sei die Verunreinigung der betroffenen, rund 400 Hektar großen Fläche verjährt.

Drei Jahre lang ermittelt

Die Staatsanwaltschaft hatte im Zuge des Verfahrens über drei Jahre hinweg drei Anzeigen wegen Gewässerverunreinigung mit per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) geprüft. Ein Sprecher der Kompostfirma nannte die Einstellung des Verfahrens ein überfälliges Signal zur Entlastung des Unternehmens. »Der Nachweis, dass PFC bei uns verarbeitet wurde, konnte nicht erbracht werden.«

Hintergrund des Verfahrens ist die Ausbringung von Kompost, der Abfälle aus der Papierherstellung enthielt. Das Unternehmen hatte mit Papierschlämmen versetzten Kompost bis 2008 auf Feldern in den Landkreisen Baden-Baden und Rastatt ausgebracht. Das könnte die Quelle für PFC-Belastungen von Boden und Grundwasser sein. PFC stehen im Verdacht, die Gesundheit zu gefährden und können in der Umwelt kaum abgebaut werden. Die Böden und Brunnen in der Ortenau sind von dem PFC-Befall nicht betroffen.

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Der beschuldigte Komposthändler geht von anderen Ursachen für die Verseuchung aus - etwa Klärschlämme. Verbindliche Grenzwerte für PFC gibt es nicht; das Landwirtschaftsministerium setzte nach Bekanntwerden des Skandals schließlich Anfang 2015 eigene Richtwerte fest und hatte ein Vorerntemonitoring gestartet. Dabei wird auf den Äckern in der Region angebautes Obst, Gemüse und Getreide vom Landwirtschaftlichen Technologiezentrum (LTZ) Augustenberg auf PFC-Belastung hin untersucht. Auf dieser Basis gibt es seitdem Empfehlungen für die kommende Aussaat.

Juristische Schlacht noch nicht zu Ende

Die juristische Schlacht ist mit dem Beschluss der Staatsanwaltschaft noch nicht ausgestanden. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft sei zu respektieren, sagte ein Sprecher des Umweltministeriums. Mit ordnungsrechtlichen Verfahren, die derzeit laufen, habe das aber nichts zu tun. Diese könnten dazu führen, dass der Komposthändler zumindest teilweise für die Folgen der Verunreinigung aufkommen muss.

So sind noch mehrere Klagen anhängig, in denen es um die Kostenübernahme etwa für Bodenanalysen geht. Dazu war die Kompostfirma per Eilverfahren vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg verdonnert worden. Das Hauptsacheverfahren dazu ist noch nicht terminiert.

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