Pforzheim/Baiersbronn

Sternekoch Harald Wohlfahrt klagt gegen seinen Arbeitgeber

dpa
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14. Juli 2017

Sterne-Koch Harald Wohlfahrt steht vor dem Restaurant Traube-Tonbach in Baiersbronn. ©Archivfoto: dpa

Drei-Sterne-Koch Harald Wohlfahrt steht seit vielen Jahren an der gastronomischen Spitze in Deutschland. Der Wechsel zu einem Nachfolger im Restaurant «Schwarzwaldstube» sollte eigentlich geräuschlos über die Bühne gehen. Doch jetzt wird gestritten.

Spitzenkoch Harald Wohlfahrt (61) will Küchenchef im Restaurant «Schwarzwaldstube» bleiben. Er habe eine einstweilige Verfügung zur Weiterbeschäftigung beantragt, teilte das Arbeitsgericht in Pforzheim am Freitag mit. Der Inhaber des Hotels Traube Tonbach in Baiersbronn (Landkreis Freudenstadt), zu dem das Restaurant gehört, habe Wohlfahrt das Betreten der «Schwarzwaldstube» untersagt.

Zuvor habe der Inhaber Wohlfahrt Anfang Juli mit einem Schreiben die Tätigkeiten eines kulinarischen Direktors zugewiesen. Die Hotelleitung äußerte sich auf Nachfrage nicht zu dem laufenden Verfahren, Wohlfahrt war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Im Mai hatte die Hotelleitung angekündigt, dass die Führung des renommierten Restaurants nach 40 Jahren im Sommer auf Wohlfahrts Nachfolger Torsten Michel übergehen solle. Wohlfahrt und Michel hatten das Lokal bereits seit vergangenem Jahr gemeinsam geführt. Eine Sprecherin hatte einen sanften Übergang angekündigt. Demnach sollte der 61-Jährige dem Hotel Traube Tonbach, zu dem weitere Restaurants gehören, erhalten bleiben, auch als Koch.

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Dienstältester Drei-Sterne-Koch

Wohlfahrt ist der dienstälteste Drei-Sterne-Koch Deutschlands und verteidigt diese vom Guide Michelin vergebene höchste Auszeichnung der Spitzengastronomie seit 25 Jahren. Das ist Rekord in Deutschland. Unter seiner Leitung lernten zahlreiche Spitzenköche, die inzwischen selbst mehr als 70 Michelin-Sterne erhalten haben.

Das Arbeitsgericht Pforzheim will nach Angaben des Sprechers am 25. Juli über den Antrag verhandeln. Im einstweiligen Verfügungsverfahren werde neben der Frage, ob dem Kläger der Anspruch auf Weiterbeschäftigung zusteht, auch geklärt, ob die Sache eilbedürftig ist. Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt seien, könne das Gericht dem Antrag stattgeben. Eilbedürftigkeit liege vor, wenn es unzumutbar sei, das normale arbeitsgerichtliche Verfahren abzuwarten.

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