München

Bundesanwaltschaft will Strafmaß für Zschäpe beantragen

dpa
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12. September 2017
Die Angeklagte Beate Zschäpe neben ihrem Anwalt Mathias Grasel.

Die Angeklagte Beate Zschäpe neben ihrem Anwalt Mathias Grasel. ©dpa - Peter Kneffel

Die Bundesanwaltschaft will heute die Strafen für Beate Zschäpe und vier im Münchner NSU-Prozess mitangeklagte mutmaßliche Helfer des «Nationalsozialistischen Untergrunds» beantragen.

Der letzte Teil des Plädoyers, den Bundesanwalt Herbert Diemer halten soll, wird voraussichtlich mehrere Stunden dauern. Der Schlussvortrag der Anklagebehörde hatte bereits die vergangenen sieben Prozesstage in Anspruch genommen. Die beiden Oberstaatsanwälte Anette Greger und Jochen Weingarten stellten detailliert die Verbrechen des NSU dar und bewerteten sie juristisch - neun Morde aus Fremdenhass, ein Mord aus Hass auf den Staat, zwei Sprengstoffanschläge und zahlreiche Raubüberfälle.

Dabei warfen die Ankläger Zschäpe volle Mittäterschaft vor. Zschäpe habe mit ihren Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die fanatische nationalsozialistische Gesinnung geteilt und daran mitgewirkt, Zuwanderer durch willkürliche Morde in Angst und Schrecken zu versetzen. Sie habe gemeinsam mit den beiden Männern das Ziel verfolgt, das freiheitlich-demokratische System der Bundesrepublik zu zerstören und ein nationalsozialistisches Regime zu errichten.

Nach dem Abtauchen in den Untergrund Anfang 1998 habe sich das Trio als terroristische Vereinigung organisiert und bis zum 4. November 2011 durchgehalten. An diesem Tag waren Mundlos und Böhnhardt nach einem Banküberfall in Eisenach entdeckt worden und hatten sich daraufhin das Leben genommen.

Außerdem hat sich Zschäpe nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft nach dem Selbstmord von Mundlos und Böhnhardt des versuchten Mordes schuldig gemacht, als sie die Fluchtwohnung des NSU-Trios in Zwickau in Brand setzte. Sie habe damit Beweismittel vernichten wollen und dafür den Tod von Menschen in Kauf genommen.

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Dieses Verbrechen sei keine Gemeinschaftstat des NSU gewesen, sondern allein Zschäpe zuzuschreiben. Staatsanwältin Greger hatte erklärt, für Zschäpe komme aufgrund ihrer Gefährlichkeit auch Sicherungsverwahrung in Betracht.

Für die vier weiteren Angeklagten hatten die Staatsanwälte Beihilfe zum Mord, Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und andere Delikte geltend gemacht. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass die Männer dem Trio Waffen und Personalpapiere lieferten. Sie hätten die Terroristen auch bei der Planung von Verbrechen und bei Reisen zu Tatorten unterstützt. Zschäpe droht damit lebenslange, den anderen Angeklagten mehrjährige Haft.

Voraussichtlich kommenden Mittwoch beginnen die Plädoyers der Nebenkläger. Dabei werden wohl nicht nur Anwälte sprechen, sondern auch Angehörige von Mordopfern sowie Opfer von NSU-Anschlägen. Die Nebenkläger-Plädoyers könnten mehrere Monate dauern. Etwa 50 Nebenklage-Parteien wollen Schlussvorträge halten.

Einige ihrer Anwälte hatten bereits öffentlich teils scharfe Kritik am Vortrag der Bundesanwaltschaft geübt und ihr vorgeworfen, das Ausmaß des NSU und die Verstrickung von Behörden herunterzuspielen.
Als letzte Gruppe werden die Verteidiger der Angeklagten die Beweisaufnahme aus ihrer Sicht bewerten. Danach kann das Gericht das Urteil fällen.

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