Bundestag berät über Familiennachzug
Die Union bringt an diesem Freitag im Bundestag einen Gesetzentwurf zum Familiennachzug für Flüchtlinge ein.
CDU und CSU wollen erreichen, dass die Familienzusammenführung für subsidiär Schutzberechtigte mindestens so lange ausgesetzt bleibt, bis die nächste Regierung dafür neue Regeln aufgestellt hat.
Betroffen ist, wer nicht als politisch verfolgt oder als schutzberechtigt im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gilt, im Herkunftsland aber trotzdem ernsthaft gefährdet wäre, etwa weil ihm dort Todesstrafe oder Folter drohen.
Im Gegensatz zu anderen anerkannten Flüchtlingen durften die subsidiär Geschützten seit März 2016 nicht mehr ihre Ehepartner und minderjährigen Kinder zu sich holen. Auch die Eltern von unbegleiteten Minderjährigen mit diesem eingeschränkten Schutzstatus durften nicht kommen. Die von der Bundesregierung im Asylpaket II beschlossene Aussetzung würde, wenn es keine Verlängerung gibt, am 17. März enden. AfD, Grüne, FDP und Linke haben zu dem Thema alle eigene Vorschläge erarbeitet. Wie sich die SPD verhält, dürfte sich zeigen, nachdem die Sozialdemokraten über die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen entschieden haben.