Olympia

Japans Shorttracker Saito: Erster Dopingfall bei Olympia

dpa
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13. Februar 2018
Der Japaner Kei Saito wurde des Dopings überführt.

Der Japaner Kei Saito wurde des Dopings überführt. ©dpa - kyodo

Der japanische Shorttrack-Läufer Kei Saito hat für den ersten Dopingfall bei den Olympischen Winterspielen in Pyeongchang gesorgt. Dies teilten die japanische Mannschaft und die Ad-hoc-Kammer des Internationalen Sportschiedsgerichtshofes (CAS) mit.

Demnach wurde bei der Analyse einer Trainingskontrolle das Diuretikum Acetalozamid entdeckt. Saito zeigte sich in einer Stellungnahme, die bei einer Pressekonferenz von Japans Team verlesen wurde, überrascht und bestritt Doping. «Dieses Ergebnis geht über meine Vorstellungskraft hinaus», sagte Saito, der in Südkorea noch keinen Wettkampf bestritten hatte.

Der 22 Jahre alte Dritte der Junioren-WM 2013 wurde vorläufig für die Wettkämpfe in Pyeongchang suspendiert. Über eine Sanktion will der CAS bis zum Ende der Winterspiele entscheiden. Zum zweiten Mal nach den Sommerspielen 2016 in Rio de Janeiro entscheidet die CAS-Außenstelle über Dopingfälle bei Olympischen Spielen.

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Freiwilliges Verlassen

Saito kam mit dem freiwilligen Verlassen des olympischen Dorfes seinem zwangsweisen Ausschluss zuvor und erklärte, er wolle der Mannschaft nicht weiter schaden. Er will sich nun gegen die Suspendierung wehren und seine Unschuld beweisen. Der Kurzbahn-Eisläufer hat nach eigenen Angaben Seminare von Japans Anti-Doping-Agentur besucht und achtet darauf, was er isst und trinkt. Er beteuerte: «Wenn etwas anderes in meinen Körper gelangt sein sollte, war das überhaupt nicht meine Absicht.»

Japans Shorttrack-Nationaltrainer Tsotomu Kawasaki bescheinigte Saito, sich gut über die Anti-Doping-Regeln informiert zu haben. Teamchef Yasuo Saito zeigte sich ebenfalls sehr überrascht und erklärte, Kei Saito habe die Information überaus schweren Herzens aufgenommen. Es habe seit einem Trainingslager im Januar mit einer negativen Dopingprobe keine Gelegenheit für ihn gegeben, sich selbstständig die verbotene Substanz zu beschaffen, die in Japan zudem rezeptpflichtig sei.

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