Weg frei für Rückerstattung

Atomsteuer verfassungswidrig: Konzerne hoffen auf Milliarden

dpa
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07. Juni 2017

©Archivfoto: dpa/pipeline

Es ist eine Klatsche für die Bundesregierung: Eine über Jahre von den Atomkonzernen kassierte Steuer ist verfassungswidrig. Mehr als sechs Milliarden Euro Einnahmen sind damit höchstwahrscheinlich futsch.

Die von 2011 bis 2016 kassierte Brennelementesteuer ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unvereinbar mit dem Grundgesetz. In dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss erklären die Karlsruher Richter das Gesetz deshalb rückwirkend für nichtig. Damit können die Atomkonzerne auf Rückerstattung von insgesamt mehr als sechs Milliarden Euro hoffen. Geklagt hatte auch die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW). Der Bund habe keine Gesetzgebungskompetenz für den

Es geht um mehr als 6 Milliarden Euro

Zu zahlen waren 145 Euro je Gramm auf alle Brennelemente, die erstmals im Reaktor zum Einsatz kamen. Für den Energiekonzern Eon summierte sich das nach Auskunft eines Sprechers über die sechs Jahre auf rund 2,8 Milliarden Euro. RWE hofft darauf, 1,7 Milliarden Euro zurückzubekommen. Bei EnBW sind es 1,44 Milliarden Euro. Der schwedische Konzern Vattenfall hat seit der Nuklearkatastrophe im japanischen Fukushima 2011 keine deutschen Kraftwerke mehr am Netz.

Nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums hat die Steuer insgesamt 6,285 Milliarden Euro in die Staatskasse gespült.

Steuer angefochten

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Die AKW-Betreiber hatten die Steuer vor verschiedenen Finanzgerichten angefochten. In Hamburg hatten die Richter grundsätzliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Nach einer Klage von Eon setzten sie deshalb 2013 das Verfahren aus und legten die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor.

Im Zuge einer Einigung über die kostspielige Finanzierung der Entsorgung der atomaren Altlasten mit dem Bund hatten die Konzerne etliche Klagen fallen lassen. Ihren Widerstand gegen die Brennelementesteuer hatten sie aber nicht aufgegeben.

Weniger einträglich als erhofft

Die Steuer auf Kernbrennstoffe in Atomkraftwerken gab es sechs Jahre lang von 2011 bis 2016. Das Geld sollte den Haushalt konsolidieren helfen und in die Sanierung des maroden Atomlagers Asse fließen. Zahlen mussten die Konzerne für alle Brennelemente, die neu im Reaktor zum Einsatz kamen, je Gramm 145 Euro. Die jährlichen Einnahmen blieben aber hinter den erhofften 2,3 Milliarden Euro deutlich zurück.

Nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima 2011 mussten acht der 17 Kraftwerke vom Netz. Die Steuer brachte daher nur zwischen 422 Millionen Euro (2016) und 1,577 Milliarden Euro (2012) im Jahr ein. Mit EU-Recht ist die Abgabe nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2015 vereinbar.

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