Warum die Herkunft von Tätern oft verschwiegen wird
Die Kölner Frauenjagd zeigt zweierlei: Der Staat ist anscheinend nicht stark genug, seine Bürger zu schützen. Und ein latenter Rassismus wird immer hemmungsloser. Zielscheibe sind Parteien, Verwaltung und die sogenannte »Lügenpresse«, die verheimliche, tendenziös berichte, verharmlose, so die Vorwürfe. Zentraler Kritikpunkt: die bisher auch bei der Mittelbadischen Presse restriktive Handhabung bei der Nennung der Nationalität oder Herkunft von Straftätern oder Verdächtigen.
»Ihr seid feige und unehrlich, euch ist nicht mehr zu trauen« geißelte uns ein anonymer Leser, weil wir bei der Berichterstattung über die Vergewaltigung zweier Mädchen durch vier Jugendliche und junge Männer in Weil am Rhein vor einer Woche nicht erwähnt hatten, dass die vier Syrer sind. Er war nicht der Einzige, der uns dies vorgeworfen hat.
Damit gerät auch die Richtlinie im Kodex des Deutschen Presserates, dem sich die deutschen Tageszeitungen und damit auch die Mittelbadische Presse verpflichtet haben, in die Diskussion. »Niemand darf wegen seines Geschlechtes, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden«, lautet sie.
Schutz vor Vorurteilen
Entscheidend für die Bewertung der derzeitigen Diskussion ist jedoch der handlungsanweisende und einschränkende Zusatz zu dieser Richtlinie: Danach wird »in der Berichterstattung über Straftaten die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichtenden Vorgangs ein begründeter Sachbezug besteht«. Besonders sei zu beachten, so die Richtlinie weiter, »dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte«.
Bisher war dies die Grundlage dafür, dass in der Regel nicht erwähnt wird, dass beispielsweise der Autodieb ein Pole war oder der Hauseinbrecher ein Bulgare oder gar ein Roma.
Nach Köln hat diese Diskussion jedoch eine völlig neue Dimension erreicht und gibt dem Zusammenhang einer – mutmaßlichen – Tat mit der Herkunft des Täters oder Verdächtigen eine ganz neue öffentliche Aufmerksamkeit.
Nicht wenige begründen Grabschereien und Vergewaltigungen mit der kulturhistorischen Prägung von Menschen aus dem arabisch-islamischen Raum und verlangen deshalb von Medien auch, die Herkunft zu nennen, weil dies ihrer Meinung nach zum Verständnis der Nachricht nötig ist. Wie groß der tatsächliche und gefühlte Druck in den Redaktionen ist, war daran zu erkennen, wie unterschiedlich dieses Thema in den baden-württembergischen Zeitungsredaktionen gehandhabt worden ist. Vor Köln wäre die Linie deutlich einheitlicher gewesen.
Druck auf die Medien
Es ist offensichtlich, dass das Spannungsfeld zwischen möglichst vollständiger, aber nicht diskriminierender Berichterstattung eine neue, aktuelle Qualität erhalten hat. Und streng rechtlich betrachtet, gibt es kein Gesetz, das Medien die Nennung der Herkunft verbietet. Es gibt auch durchaus Kritiker, die dem Presserat mit seiner Richtlinie unterstellen, der Öffentlichkeit Unmündigkeit zu unterstellen. Hinzu kommt, dass in vielen, mittlerweile im Internet zugänglichen Polizeiberichten der Präsidien Herkunftsangaben zu finden sind, was nicht wenige Redaktionen in Erklärungsnot bringt.
Der Deutsche Presserat als Instanz der freiwilligen Selbstkontrolle wird sich zweifelsohne mit der Richtlinie neu zu befassen haben, Beschwerden werden nach der desaströsen Silvesternacht nicht auf sich warten lassen. Vielleicht wird das Gremium zu einer neuen Abwägung der Kriterien bei der Nennung der Herkunft kommen und dem sogenannten Sachbezug einen anderen Stellenwert einräumen. So lange jedenfalls wird die Mittelbadische Presse ihre Linie in diesem Punkt beibehalten. Dazu gehört auch weiterhin, dass bei jedem Einzelfall das Für und Wider abgewogen und eine Entscheidung getroffen wird, die journalistisch, menschlich und auch gesellschaftlich zu vertreten ist.