München

WLAN-Aktivist McFadden verliert im Streit um Störerhaftung

dpa
Lesezeit 2 Minuten
Jetzt Artikel teilen:
15. März 2018
Betreiber von offenen und freien WLAN-Netzwerken müssen unter Umständen für mögliche Urheberrechtsverletzungen haften.

Betreiber von offenen und freien WLAN-Netzwerken müssen unter Umständen für mögliche Urheberrechtsverletzungen haften. ©dpa - Julian Stratenschulte

Betreiber von offenen und freien WLAN-Netzwerken müssen für mögliche Urheberrechtsverletzungen haften, wenn es um ältere Fälle vor der Änderung des Telemediengesetzes geht.

Das Oberlandesgericht (OLG) München bestätigte ein entsprechendes Urteil des Landgerichts München I. Demnach musste der Piratenpolitiker und Netzaktivist Tobias McFadden zurecht eine Abmahnung in Höhe von 800 Euro an die Sony Music Entertainment Germany GmbH zahlen.
Das Urteil ist nicht auf Fälle übertragbar, die nach dem 12. Oktober 2017 passiert sind. An diesem Stichtag ist das neue Telemediengesetz in Kraft getreten, in dem die so genannte Störerhaftung abgeschafft und die Verbreitung von offenen WLAN-Hotspots gefördert wurde.

- Anzeige -

Der nun behandelte Fall reicht bis ins Jahr 2010 zurück: Damals hatte Sony Music den Politiker abgemahnt, weil über das offene Funknetzwerk von McFaddens Büro illegal ein Song heruntergeladen wurde. Im Rahmen der Störerhaftung musste der Kleinunternehmer für die Urheberrechtsverletzung eines unbekannten Users geradestehen. McFadden fand das ungerecht und klagte seinerseits gegen Sony Music.

Zum Zeitpunkt der Abmahnung sei McFadden nach dem damals geltenden Recht ein sogenannter «Störer» gewesen, erklärte eine OLG-Sprecherin. Die Richter erklärten deswegen die Abmahnung für rechtens. Das OLG wies allerdings eine Klage auf Unterlassungsanspruch von Sony Music, der in die Zukunft gerichtet war, zurück. Mit der Änderung des Telemediengesetzes im Oktober 2017, mit der die Störerhaft abgeschafft worden ist, hält das OLG den Anspruch für nicht mehr gegeben.

Weitere Artikel aus der Kategorie: Nachrichten

22.03.2024
Nachrichten
Es ist eines der großen gesellschaftspolitischen Vorhaben der Ampel-Koalition - und jetzt am Ziel: Kiffen wird für Erwachsene in Grenzen erlaubt. Bei der Umsetzung gibt es aber noch offene Fragen.

Das könnte Sie auch interessieren

- Anzeige -
  • HYDRO liefert etwa Dreibockheber für die Flugzeugwartung. 
    26.03.2024
    HYDRO Systems KG und Rhinestahl fustionieren
    HYDRO Systems KG und Rhinestahl schließen sich zusammen. Mit diesem Schritt befinden sich die Kompetenzen in den Bereichen Ground Support Equipment (GSE) und Aircraft- & Engine Tooling unter einem Dach.
  • Alle Beauty-Dienstleistungen bietet die Kosmetik Lounge in Offenburg unter einem Dach.
    26.03.2024
    Kosmetik Lounge Offenburg: Da steckt alles unter einem Dach
    Mit einer pfiffigen Geschäftsidee lässt Elena Plett in Offenburg aufhorchen. Die staatlich geprüfte Kosmetikerin denkt "outside the box" und hat in ihrer Kosmetik Lounge ein außergewöhnliches Geschäftsmodell gestartet.
  • Konfetti, Flitter und Feuerwerk beschließen die große Preisverleihung im Forum-Kino in Offenburg. Die SHORTS feiern 2024 ihr 25. Jubiläum. 
    26.03.2024
    25 Jahre SHORTS – 25 Jahre Bühne für künftige Filmemacher
    Vom kleinen Screening in 25 Jahren zum gewachsenen Filmfestival: Die SHORTS der Hochschule Offenburg feiern Jubiläum. Von 9. bis 12. April dreht sich im Forum-Kino Offenburg alles um die Werke junger Filmemacher. Am 13. April wird das Jubiläum im "Kesselhaus" gefeiert.
  • Das LIBERTY-Team startet am Mittwoch, 27. März, in die Afterwork-Party-Saison. 2024 finden die Veranstaltungen in Kooperation mit reiff medien statt. 
    22.03.2024
    Businessaustausch jetzt in Kooperation mit reiff medien
    Das Offenburger LIBERTY startet mit Power in die Eventsaison: Am Mittwoch, 27. März, steigt die erste XXL-Afterwork-Party mit einem neuen Kooperationspartner. Das LIBERTY lädt zusammen mit reiff medien zum zwanglosen Feierabend-Businessaustausch ein.