Neuer Entwurf zu sicheren Herkunftsstaaten im Bundestag
Der Bundestag stimmt heute über einen Gesetzentwurf zur Einstufung von Georgien, Algerien, Tunesien und Marokko als sichere Herkunftsstaaten ab.
Die Bundesregierung will mit dieser Änderung des Asylrechts erreichen, dass über Anträge von Asylbewerbern aus diesen Ländern schneller entschieden werden kann. Auch die Abschiebung soll dadurch beschleunigt werden. Die große Koalition war 2017 mit einem ähnlichen Entwurf zu den Maghrebstaaten im Bundesrat am Widerstand mehrerer Länder gescheitert, in denen die Grünen oder die Linkspartei mitregieren.
Entwurf bearbeitet
Damit es diesmal im Bundesrat vielleicht doch funktioniert, hat der Innenausschuss des Bundestages den ursprünglichen Entwurf noch einmal überarbeitet. Ausländer, bei denen das Risiko besteht, dass sie ihre Rechte im Asylverfahren nicht wahrnehmen, weil sie «aus Scham oder anderen Gründen» Hemmungen haben, ihre Fluchtgründe vorzutragen, sollen jetzt Zugang zu einer speziellen Rechtsberatung erhalten. Das können Folteropfer, Opfer von Menschenhandel, unbegleitete Minderjährige oder Menschen sein, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung in ihrem Herkunftsland diskriminiert worden sind.