Karlsruhe

Neun Jahre Haft für 22-Jährigen nach tödlichem Fausthieb

dpa
Lesezeit 3 Minuten
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14. Juni 2018

Vor dem Landgericht in Karlsruhe ist ein 22-Jähriger zu neun Jahren Haft verurteilt worden. ©dpa

Ein Mann schlägt einem anderen mit der Faust ins Gesicht. Grundlos. Das Opfer stirbt. Welche Sühne ist angemessen? Das Landgericht Karlsruhe hat nun ein Urteil gesprochen.

Wegen einer tödlichen Attacke nach einem Fußballspiel in Karlsruhe ist ein 22-Jähriger vom Landgericht Karlsruhe zu neun Jahren Haft und einem hohen Schmerzensgeld an die Familie des Opfers verurteilt worden. Er hatte einen 35 Jahre alten Besucher eines Fußballspiels im vergangenen November mit einem Faustschlag ins Gesicht niedergestreckt. Grundlos, wie das Gericht betonte. Das Opfer, ein Mann aus Bruchsal im Kreis Karlsruhe, war nach dem Fausthieb sofort bewusstlos. Er schlug hart auf dem Asphalt auf und starb zwei Tage später an einem schweren Hirntrauma im Krankenhaus.

»Er war zur falschen Zeit am falschen Ort«, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung am Donnerstag. »Was betroffen macht, ist diese totale Sinnlosigkeit – es gab keinen Anlass.«

Angeklagter soll stark betrunken gewesen sein

Der Angeklagte habe in einer einzigen schicksalhaften Sekunde eine ganze Familie ins Unglück gestürzt, sagte der Richter. »Nur weil er ein Ventil für seine Aggressionen brauchte.« Dabei wollte das spätere Opfer mit seiner Frau und einem befreundeten Paar nur einen schönen Tag in Karlsruhe verbringen: Die Männer schauten sich ein Spiel des Karlsruher SC gegen den FSV Zwickau an, die Frauen waren in der City. Danach wollte man sich wieder treffen. Doch dazu kam es nicht.

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Auf dem Rückweg vom Stadion begegneten die Männer dem Angeklagten, der wegen Körperverletzung bereits vorbestraft war. Der 22-Jährige hatte schon einige Flaschen Bier intus und über zwei Promille Alkohol im Blut. Er war in zunehmend aggressiver Stimmung und auf Streit aus. Er pöbelte in Begleitung eines Bekannten herum und bedrohte Passanten.

Dann tat der Freund des Opfers etwas, was aus Sicht des Gerichts »nicht besonders sinnvoll erschien«: Er sprach die beiden an und schnippte dem Kumpel des späteren Täters die Kappe vom Kopf, um den beiden Grenzen aufzuzeigen. Nach Feststellung des Gerichts sah der Angeklagte damit seine Gelegenheit gekommen: Er schlug dem völlig überraschten Opfer die Faust mit einer solchen Wucht ins Gesicht, dass Knochen brachen. Als der 35-Jährige zu Boden ging, flüchtete der Schläger, wurde aber von Passanten später festgehalten.

Nebenkläger aus Familie plädierten auf Totschlag

Die Angabe des Angeklagten, wonach das spätere Opfer zuvor ihn gegen die Brust gestoßen habe, nahm das Gericht ihm nicht ab – zumal er sehr viel größer und kräftiger war und sein Opfer dem Richter zufolge ein »friedfertiger Mensch«.

Die Frau des getöteten Bruchsalers und seine Eltern, die als Nebenkläger auftraten, rangen bei der Urteilsverkündung um Fassung. Sie hatten – wie die Staatsanwaltschaft – auf Totschlag plädiert. Der Vorsitzende Richter betonte jedoch, dass dem Angeklagten kein Vorsatz nachgewiesen werden könne. Auch werde das Leid der Familie mit einer etwas höheren Strafe nicht geringer. Er sprach den Angehörigen Schmerzensgeld von insgesamt rund 60.000 Euro zu sowie die Erstattung diverser Auslagen. Der Täter muss einen Teil seiner neunjährigen Strafe in einer Entziehungsklinik absitzen.

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