Berlin

Parteispenden in Deutschland

dpa
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12. November 2018
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Alt-Bundeskanzler Helmut Kohl beantwortet im Januar 2001 Fragen der wartenden Journalisten. Zuvor hatte er im Untersuchungsausschuss ausgesagt.

Alt-Bundeskanzler Helmut Kohl beantwortet im Januar 2001 Fragen der wartenden Journalisten. Zuvor hatte er im Untersuchungsausschuss ausgesagt. ©dpa - MIchael Jung

Politische Parteien finanzieren sich in Deutschland vor allem durch Mitgliedsbeiträge, Geld vom Staat und Spenden. Sie müssen laut Grundgesetz über Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

Die Einzelheiten sind im Parteiengesetz geregelt. Zuwendungen von Einzelpersonen, Unternehmen oder Wirtschaftsverbänden, die im Jahr 10 000 Euro übersteigen, müssen mit Namen und Anschrift des Spenders sowie der Gesamtsumme im Rechenschaftsbericht verzeichnet werden. Er wird dem Bundestagspräsidenten zugeleitet. Einzelspenden über 50.000 Euro müssen Parteien dem Bundestagspräsidenten sofort melden, der die Angaben «zeitnah» veröffentlichen muss.

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Im Parteiengesetz ist zudem geregelt, dass Parteien bestimmte Spenden nicht annehmen dürfen. Dazu gehören auch Spenden aus dem Ausland. Es gibt aber Ausnahmen, so etwa wenn diese Mittel aus dem Vermögen eines Deutschen oder eines Bürgers der Europäischen Union unmittelbar einer Partei zufließen. Dies gilt auch für Spenden eines Wirtschaftsunternehmens, das sich zu mehr als 50 Prozent im Eigentum von Deutschen oder EU-Bürgern befindet oder dessen Hauptsitz in einem EU-Land ist.

Schlagzeilen machte unter anderem die sogenannte CDU-Parteispendenaffäre um Schwarze Kassen. Der langjährige Kanzler und CDU-Vorsitzende Helmut Kohl räumte nach der Aufgabe seiner Ämter Ende 1999 lediglich ein, von 1993 bis 1998 nicht ausgewiesene Parteispenden in Höhe von etwa zwei Millionen D-Mark (knapp eine Million Euro) angenommen zu haben. Die Namen der angeblichen Spender verschwieg er unter Berufung auf ein gegebenes Ehrenwort.

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