Fördermilliarden aus Berlin

Pendler in Singen, Tübingen und Ulm können hoffen

Christopher Ziedler
Lesezeit 4 Minuten
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27. Januar 2020
Geld vom Bund gibt es künftig auch für die Wiederinbetriebnahme stillgelegter Bahnstrecken (hier bei Markgröningen).

Geld vom Bund gibt es künftig auch für die Wiederinbetriebnahme stillgelegter Bahnstrecken (hier bei Markgröningen). ©Foto: picture alliance/dpa/Marijan Murat

Zwei Gesetzesänderungen, die der Bundestag diese Woche verabschiedet, bringen dem Land Baden-Württemberg einen Milliardensegen. Drei Verkehrsprojekte könnten davon besonders profitieren.

Berlin - Dröger Name, große Wirkung: Hinter den Änderungen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes und des Regionalisierungsgesetzes, die der Bundestag an diesem Donnerstag mit den Stimmen der Regierungskoalition beschließen will, verbirgt sich die größte Finanzspritze für den öffentlichen Personennahverkehr in der Geschichte der Republik. „Diese massive Mittelaufstockung ist erforderlich, um die ambitionierten Klimaziele im Verkehr zu erreichen“, sagte Verkehrsstaatssekretär Steffen Bilger (CDU) unserer Zeitung: „Die Länder sind nun gefordert, schnell etwas daraus zu machen.“

Über eine vergangenes Jahr beschlossene Grundgesetzänderung kann der Bund Ländern und Kommunen künftig mehr Geld für Ausbau, Betrieb und Erhalt der lokalen wie regionalen Verkehrsinfrastruktur überweisen. Gut 8,6 Milliarden Euro im Jahr erhielten die Länder zuletzt an Regionalisierungsmitteln, mit denen sie vor allem Züge der Deutschen Bahn und anderer Betreiber fahren lassen. Bis 2023 gibt es 1,2 Milliarden Euro zusätzlich, bis 2031 sollen es insgesamt 5,2 Milliarden Euro mehr sein. Davon entfallen auf Baden-Württemberg gut elf Prozent.

Geld für stillgelegte Bahnstrecken und neue Haltestellen

Noch größer fällt die Steigerung beim Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz aus. Die sogenannten GVFG-Mittel beliefen sich zuletzt auf 332 Millionen Euro. Mit der Gesetzesänderung verdoppelt sich der Betrag in diesem Jahr, vom nächsten Jahr an fließt – wie schon im Koalitionsvertrag vereinbart – eine Milliarde Euro in die Länderetats. Ab 2025 – dieser Teil des Klimapakets der Regierung wird mit dem Bundestagsbeschluss ebenfalls Gesetz – steigt der Betrag auf zwei Milliarden Euro zuzüglich einer jährlichen Steigerungsrate von 1,8 Prozent. Somit stehen in diesem Jahrzehnt rund 15 Milliarden Euro bereit.

Zudem werden die Förderkriterien ausgeweitet und vereinfacht: Geld vom Bund gibt es künftig auch für die Wiederinbetriebnahme stillgelegter Bahnstrecken oder neue Haltestellen entlang bestehender Trassen. Der Anteil des Bundes wird zudem von maximal 60 auf 75 Prozent erhöht, der zudem bei mehr Projekten zum Tragen kommt – weil nicht mehr ein Mindestvolumen von 50 Millionen, sondern zehn Millionen Euro dafür nötig ist.

Verkehrsminister: höhere Förderung überfällig

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Die Länder frohlocken angesichts des bevorstehenden Geldsegens. Im Südwesten ist die Freude besonders groß, da keiner sonst diese Töpfe so erfolgreich anzapft – da bereits 2012 langfristig Etatmittel für den Eigenanteil des Landes zur Seite gelegt wurden und die Kommunen relativ gut dastehen. „Baden-Württemberg profitiert bisher erheblich von den GVFG-Mitteln“, so Bilger, „zuletzt floss etwa ein Drittel der bundesweit zur Verfügung stehenden Mittel hierher.“

Der grüne Landesverkehrsminister bezeichnet die höhere Förderung als „überfällig“, weil gerade in ländlichen Regionen Baden-Württembergs noch „ein erheblicher Nachholbedarf“ bestehe, „insbesondere bei Elektrifizierung, Modernisierung und Ausbau von Schienenstrecken“. Insgesamt aber ist Winfried Hermann mehr als zufrieden mit dem, was da kommende Woche in Berlin beschlossen wird: „Wir erwarten durch die zusätzlichen Mittel und die verbesserten Förderbedingungen einen großen Schub für den dringend erforderlichen Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs im Land.“

Projekte rasch realisieren

Ein Sprecher seines Ministeriums sagte, man habe sich zum Ziel gesetzt, auch künftig einen großen Anteil der Bundesförderung zu bekommen. Dafür garantiert die Landesregierung Hermann zufolge nicht nur den künftigen Landesanteil an der Finanzierung, sondern stockt auch „das Personal auf, das notwendig ist, damit die Projekte so rasch wie möglich realisiert werden“. Ob es auch in Zukunft ein Drittel sein kann, was im Lauf des Jahrzehnts satten fünf Milliarden Euro entspräche, ist aber zu bezweifeln. Schließlich kommen die abgesenkten Förderkriterien nun stärker finanzschwächeren Bundesländern zugute.

Drei Projekte könnten nach Angaben des Stuttgarter Ministeriums besonders vom zusätzlichen Geld profitieren. Es handelt sich um die Hochrheinbahn von Singen nach Basel, die teilweise noch eingleisig und noch nicht elektrifiziert ist, die länderübergreifende S-Bahn im Raum Ulm/Neu-Ulm sowie die Nahverkehrsanbindung Neckar-Alb von Stuttgart nach Tübingen, Reutlingen und darüber hinaus.

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