Berlin

Seehofer will Asylpraxis für Syrer vorerst nicht ändern

dpa
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15. Mai 2019
Innenminister Horst Seehofer: «Wir werden die der Entscheidungspraxis zugrundeliegenden Leitsätze des Bamf bis zur Feststellung neuer Entwicklungen im Herkunftsland Syrien vorerst nicht ändern.»

Innenminister Horst Seehofer: «Wir werden die der Entscheidungspraxis zugrundeliegenden Leitsätze des Bamf bis zur Feststellung neuer Entwicklungen im Herkunftsland Syrien vorerst nicht ändern.» ©dpa - Wolfgang Kumm

Asylbewerber aus Syrien müssen vorerst nicht befürchten, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ihre Asylanträge anders bewertet als bisher.

«Wir werden die der Entscheidungspraxis zugrundeliegenden Leitsätze des Bamf bis zur Feststellung neuer Entwicklungen im Herkunftsland Syrien vorerst nicht ändern», sagte Innenminister Horst Seehofer (CSU) den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch). «Die Lage in Syrien behalten wir im Blick und werden auch bei der Asylpolitik entsprechend reagieren.» Bis dahin gebe es keinen Grund, die Asylanträge anders zu bewerten.

Leitsätze aktualisiert

Das Bundesamt hatte Mitte März seine internen Leitsätze aktualisiert und die Sicherheitslage in Syrien neu bewertet. Wie das Bamf die Lage einschätzt, ist nicht öffentlich bekannt. Flüchtlingsorganisationen hatten aber befürchtet, dass vermehrt Asylbewerber abgelehnt werden könnten, falls sich die Einschätzung durchsetze, dass nicht mehr in allen Regionen Syriens ein bewaffneter Konflikt herrsche. Das Innenministerium muss als vorgesetzte Behörde über die Leitsätze entscheiden.

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Weil diese Entscheidung auf sich warten ließ, hatte das Bamf zuletzt die Asylentscheide für zahlreiche Syrer zurückgestellt. Nach Informationen der Funke-Zeitungen gab es in den vergangenen Wochen Gespräche zwischen Innenministerium, Auswärtigem Amt und dem Kanzleramt zu den Leitsätzen.

Neuer Lagebericht

Das Auswärtige Amt hatte im November 2018 einen neuen Lagebericht zu Syrien vorgelegt, der Innenbehörden und Gerichten als eine von mehreren Entscheidungsgrundlagen in Asylverfahren dienen soll. Darin wird festgestellt, dass in keinem Teil Syriens «ein umfassender, langfristiger und verlässlicher Schutz für verfolgte Personen» bestehe. Wegen der unsicheren Lage in dem Bürgerkriegsland verständigten sich die Innenminister der Länder Ende November darauf, das Abschiebeverbot zunächst bis Ende Juni zu verlängern.

Obwohl in vielen Regionen ihres Heimatlandes nicht mehr gekämpft wird, suchen immer noch zahlreiche Menschen aus Syrien Schutz in Deutschland. Nach einer Statistik des Bamf stellten von Januar bis April dieses Jahres 13.634 Syrer einen Asylantrag. Sie sind damit immer noch die größte Gruppe der Schutzsuchenden in Deutschland.

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